Vosorgevollmacht - Patientenverfügung - Betreuungsvollmacht
Öffentliche Veranstaltung - kostenlos!
Dienstag, 25.03.2014, Beginn: 19:00 Uhr
Die Gesetzesänderungen zu obigen Themen liegen schon einige Jahre zurück. An Aktualität hat das Thema des Vortrags aber eher zugenommen. Die Möglichkeit schon heute für den späteren Fall einer schweren Erkrankung selbst über sein Schicksal zu entscheiden zu können, sich jetzt schon einen Bevollmächtigten seines Vertrauens und ggf. künftigen Betreuer heraussuchen zu können wird oft genutzt. Allerdings müssen sich Betroffene ersteinmal Klarheit über die Unterschiede von Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht verschaffen.
Ebenso wichtig ist für Angehörige und Betreuer, im Fall von Krankheit oder Betreuungsbedürftigkeit wirksame rechtsgeschäftliche Entscheidungen im Interesse des Kranken oder Betreuten treffen zu können, sei es um Belange des täglichen Lebens zu regeln oder die geeigente ärztliche Behandlung in die Wege zu leiten etc. Über die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten soll der Vortrag von Rechtsanwältin Geiß informieren.
Rechtsanwältin und Fachanwältin f. Familienrecht
Christiane Geiß