Stallpflicht für Geflügel wird im Landkreis Augsburg aufgehoben
Landratsamt Augsburg informiert über die neue Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- bzw. Haustierbestände zu verhindern, wurde bereits Mitte März vom Bayerischen Umweltministerium eine bayernweite Stallpflicht in Risikogebieten angeordnet. Darunter waren auch 27 Kommunen aus dem Landkreis Augsburg betroffen. Durch die neue Allgemeinverfügung wird die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreisgebiet ab sofort aufgehoben.
Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), die das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern in den letzten Wochen als rückläufig einstuft, ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) nicht mehr erforderlich. Ebenfalls sind damit bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Ab sofort ist eine örtliche Aufstallung nur noch bei neuen Nachweisen der Geflügelpest bindend. Mit Aufrechterhaltung der Pflicht zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen ist weiterhin ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet, die somit auch für Kleinbetriebe garantiert ist.
Neben der aktuellen Allgemeinverfügung vom 28. April 2021 bleiben die Allgemeinverfügungen vom 4. Februar und vom 11. März 2021 in ihren sonstigen Festsetzungen für alle Landkreiskommunen weiterhin bestehen. Alle drei Allgemeinverfügungen und weitere Informationen sind unter www.landkreis-augsburg.de/vogelgrippe nachzulesen.