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Pflichtimpfung gegen Blauzungenkrank-heit in der Endphase - Impfstoff für den flächendeckenden Einsatz wird verteilt

Tierhalter von Rindern, Schafen und Ziegen sowohl im Landkreis als auch in der Stadt Augsburg sind verpflichtet, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. So schreibt es eine Allgemeinverfügung zur Durchführung einer Schutzimpfung vor. Die Blauzungenkrankheit ist eine für den Menschen ungefährliche, aber für Wiederkäuer unter Umständen tödlich verlaufende Viruskrankheit. Sie wird durch Insekten übertragen und hat sich seit 2006 rasant ausbreitet. Eine Impfung der Tiere kann einen wirkungsvollen Schutz bieten.
Nachdem die Impfaktion der Mutterkuh- und Weiderinderhaltungen sowie der Schaf- und Ziegenhaltungen weitgehend abgeschlossen ist, steht nunmehr Impfstoff zur flächendeckenden Impfung aller Rinder zu Verfügung. Der Impfstoff wird derzeit durch die Veterinärämter von Landkreis und Stadt Augsburg an die Tierärzte verteilt. Ausgenommen von der Impfpflicht sind bislang lediglich Mastrinder, die in reiner Stallhaltung gehalten werden sowie Besamungsbullen. Die möglichst flächendeckende Impfaktion soll wirtschaftliche Schäden vermeiden und eine Ausbreitung in der Region verhindern.
Info: Für Rückfragen stehen das Veterinäramt des Landratsamtes Augsburg (Tel.: 0821/3102-2264) und die Abteilung Veterinärwesen des Amtes für Verbraucherschutz bei der Stadt Augsburg (0821/324-3933) zur Verfügung.

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