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Meitingen: SPD-Wahlanfechtung abgewiesen

Das Landratsamt hat die Wahlanfechtung der Meitinger SPD-Ortsvorsitzenden Hannelore Britzlmair zur Bürgermeisterstichwahl abgewiesen. Die Begründung der Wahlanfechtung erwies sich nach eingehender Prüfung als nicht stichhaltig. Insbesondere die Vorwürfe gegenüber der Heimleitung des Johannesheimes, die Heimbewohner bei der Briefwahl beeinflusst zu haben, sind haltlos.

Der von Britzlmair beauftragte Rechtsanwalt, Karl-Heinz Müller, hatte erst am 31. März, dem letzten Tag der Anfechtungsfrist, per Fax um 18.20 Uhr die Wahlanfechtung beim Landratsamt eingereicht. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen in dieser Angelegenheit waren aufgrund eines anonymen Schreibens bereits seit dem 18. März im Gange. Das Landratsamt hatte den Ausgang dieser Ermittlungen zunächst abzuwarten. Dies wurde Müller frühzeitig erläutert. Dennoch hatte das Landratsamt parallel Anfang April Stellungnahmen des Meitinger Wahlleiters sowie des Heimleiters angefordert und alle maßgeblichen Wahlunterlagen im Hinblick auf die in der Wahlanfechtung vorgetragenen Gründe ausgewertet. Unmittelbar nach Abschluss der polizeilichen Vorermittlungen und der Abschlussverfügung der Augsburger Staatsanwaltschaft hat das Landratsamt die Akten bei der Staatsanwaltschaft angefordert und seine eigenen intensiven Untersuchungen fortgeführt.
„Wir haben jeden einzelnen Punkt der Anfechtungsbegründung genauestens geprüft. Die gründlichen Recherchen der Polizei mit der Befragung der Heimbewohner waren für unsere Entscheidungsfindung äußerst hilfreich. Es bestehen keinerlei Zweifel am korrekten Ablauf der Bürgermeisterstichwahl,“ so Marion Koppe und Johannes Bayerl von der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Augsburg.

Den im Zusammenhang mit dem Anfechtungsverfahren seitens der SPD erhobenen Vorwürfen, begegnet das Landratsamt in aller Deutlichkeit. Leitender Verwaltungsdirektor Michael Püschel lässt keinen Zweifel daran, dass die Beamten der Kommunalaufsicht mit äußerster Sachlichkeit und Objektivität vorgegangen sind. Der unterlegene SPD-Bürgermeisterkandidat Matti Müller hatte in seinem Online-Wahlkampftagebuch öffentlich geäußert, dass im Landratsamt „politischer Wille […] und nicht juristischer Sachverstand“ ausschlaggebend sei. In die gleiche Kerbe hatte Britzlmair mit ihren Äußerungen bei der SPD-Jahreshauptversammlung geschlagen, wo sie dem Landratsamt „mangelnden Willen zu Ermittlungen“ und die Verschleppung des Anfechtungsverfahrens vorwarf. Sie stellte dabei in den Raum, „in dieser Zeit sei es durchaus machbar gewesen, einiges wieder zu bereinigen und auszulöschen.“
Das Landratsamt werde alles tun, um die Integrität der Beamten gegen unberechtigte Angriffe zu schützen. Püschel stellte klar: „Wer das Vertrauen der Bürger in das ordnungsgemäße Handeln des staatlichen Landratsamts ungerechtfertigt in Frage stellt, macht sich im Zweifel auch strafbar.“

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1 Kommentar

Die hier zitierte Aussage des Landratsamts "wer das ordnungsgemäße Handeln des staatlichen Landratsamts ungerechtfertigt in Frage stellt, macht sich im Zweifel auch strafbar" ist schon starker Tobak. Geben etwa 424 verschwundene Wahlscheine keinen Anlass zu einer rechtlichen Überprüfung und dem Misstrauen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist? Nun wird die causa Wahlanfechtung zu den Akten gelegt. Die SPD in Meitingen verzichtet auf weitere gerichtliche Schritte. Sie möchte die Wogen glätten. Das wurde in der gestrigen Pressekonferenz deutlich gemacht. Einen Angriff auf die Integrität eines Mitarbeiters des Landratsamts ist beim bestem Willen nicht zu erkennen.
Es wäre zu wünschen, wenn die Sachlichkeit wieder in Meitingen Einzug finden würde.

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