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Ein Bündel an Integrationsmaßnahmen - Ausländerbehörde will verstärkt auf türkische Kulturvereine zugehen

Im Landkreis Augsburg leben rund 15.000 Ausländer aus 131 Nationen. Der Landkreis versucht mit einer konsequenten Integrationspolitik die Eingliederung von Migranten und ihrer Kinder in die deutsche Gesellschaft zu unterstützen. „Wir bieten unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein ganzes Bündel an Maßnahmen an, halten aber auch den Druck hoch, damit Integration gelingen kann“, so Landrat Martin Sailer. Ihm sei wichtig, dass die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger Integration als eine Angebot und eine Chance begriffen und nicht als lästige Pflicht empfänden. Dies will deshalb jetzt auch das Ausländeramt des Landkreises vermitteln. Es will dafür in nächster Zeit verstärkt auf die türkischen Kulturvereine im Landkreis zugehen, um dort die bestehenden Integrationsangebote vorzustellen. „Wir hoffen, dass dann die Hemmschwelle niedriger ist, diese Angebote anzunehmen“, betont der Leiter des Kreisausländeramts, Max Rauscher. Die Behörde habe das Problem, dass sie nicht an alle herankomme. Erst wenn die Mitarbeiter im Ausländeramt gravierende Defizite bei den Deutschkenntnissen ihrer „Kunden“ feststellen, können sie sie zur Teilnahme an einem Sprachkurs verpflichten. „Viele bekommen wir aber über Jahre gar nicht zu Gesicht“, so Rauscher. Eigentlich müssten alle öffentlichen Stellen, also auch Schulen und Kindergärten, die Ausländerbehörde unterrichten, wenn sie bei einem ihrer „Schützlinge“ Hinweise auf eine besondere Integrationsbedürftigkeit feststellen. So jedenfalls steht es in der aktuellen Fassung des Aufenthaltsgesetzes. „Das hat überhaupt nichts mit Denunziantentum zu tun. Wir wollen den Kindern, aber auch den Erwachsenen gute Chancen vermitteln“, betont Rauscher. Anfangs habe der Informationsfluss noch ganz gut funktioniert, inzwischen sei aber der erste Elan wieder verpufft, muss er leider feststellen.
Integriert zu sein heiße, über ein Basiswissen von Wirtschaft, Soziales und Kultur zu verfügen, entsprechende Regeln und Werte zu kennen und zu beachten, teilhaben und mitgestalten zu können. Bei den Eingliederungshilfen stehe der Spracherwerb an erster Stelle. Die Beherrschung der deutschen Sprache sei die Grundvoraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe. Deshalb müssten gerade ausländische Kinder früh gefördert werden. Sie bräuchten schon im Kindergartenalter entsprechende Hilfestellungen. So gibt es bereits in vielen Kindergärten im Landkreis Augsburg Programme, um dem Bedarf an Sprachförderung bei Kindern mit nichtdeutscher Herkunft gerecht zu werden. „Die im Kindergarten geförderten Sprachkenntnisse“, betont der Landrat, „sind unerlässliche Voraussetzungen für das spätere Lernen in der Schule.“ Dass die Kinder von Zuwanderern ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen können, wenn sie eingeschult werden, ist der Ausländerbehörde im Landratsamt ein besonderes Anliegen. In Zusammenarbeit mit Kindergärten und Grundschulen werden alle Kinder mit so genanntem Migrationshintergrund im vorletzten Kindergartenjahr einer Sprachstandsfeststellung unterzogen. Kinder, die dabei Defizite aufweisen, müssen dann an Vorkursen teilnehmen. In 160 Stunden, jeweils zur Hälfte im Kindergarten und in der Schule, werden die deutschen Sprachkenntnisse der Kinder gefördert. Diese Vorkursstunden werden ab dem Schuljahr 2008/2009 auf 240 Stunden erhöht.
Sailer appelliert an die Eltern, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder auch zu Hause Deutsch lernen und sprechen: „Die Eltern müssen zum Wohle ihrer Kinder bedenken, dass gute Sprachkenntnisse die Basis für eine erfolgreiche Bildungskarriere sind. “
Aber auch bei den erwachsenen Zuwanderern setzt der Landkreis mit seiner Arbeit an. Gute deutsche Sprachkenntnisse und Kenntnisse des Rechts- und Gesellschaftssystems seien ein unabdingbares Instrument, dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe und Chancengleichheit näher zu kommen, bekräftigte Sailer: „Gute Sprachkenntnisse steigern außerdem die Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt.“ Daher werden Neuzuwanderer vom Ausländeramt des Landkreises aufgefordert, einen Integrationskurs zu besuchen. Der soll ausreichende Sprachkenntnisse sowie Wissen zur deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur vermitteln. Der Kurs umfasst 645 Unterrichtsstunden. Der Ausländer selbst wählt einen Träger aus, bei dem er den Kurs besuchen möchte. Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 verpflichtete die Ausländerbehörde aufgrund besonderer Integrationsbedürftigkeit 255 Ausländer, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben.

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