Ehrenamt soll sich auszahlen!
Die Bayerische Ehrenamtskarte des Landkreises Augsburg kann ab sofort beantragt werden
Egal, wofür sie sich einsetzen – für die Umwelt oder für ihre Mitmenschen, im sozialen, kulturellen oder politischen Bereich – Ehrenamtliche geben unserer Gesellschaft die menschliche Kontur, die das Zusammenleben im Augsburger Land so wertvoll macht. Ohne ihren täglichen Einsatz würde unser Alltag einfach nicht funktionieren.
Um dieses außergewöhnliche Engagement der vielen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Augsburg entsprechend zu würdigen und ihren Einsatz zu belohnen, nimmt der Landkreis Augsburg am Projekt „Bayerische Ehrenamtskarte“ des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen teil.
Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten in ganz Bayern zahlreiche Vergünstigungen bei staatlichen Museen und Schlössern, bei der Bayerischen Seenschifffahrt, bei kommunalen Einrichtungen und auch bei Partnern in der Privatwirtschaft. Damit die Vergünstigungskarte zukünftig auch in unserer Region gerne und viel genutzt werden kann, ist der Landkreis Augsburg nach wie vor darum bemüht, möglichst viele Partner zu finden, die sich solidarisch mit den Ehrenamtlichen zeigen und die Ehrenamtskarte unterstützen wollen. Angesprochen sind dabei Firmen oder Gastronomen, die den Ehrenamtlichen Rabatte gewähren, Veranstalter, die ermäßigte Eintrittskarten vergeben, oder kommunale, aber auch staatliche Stellen, die attraktive Vergünstigungen anbieten können. Eine Übersicht der Akzeptanzpartner ist zu finden unter:
www.landkreis-augsburg.de/Akzeptanzpartner.
Die Ehrenamtskarte gibt es in zwei verschiedenen Ausfertigungen
Die blaue Ehrenamtskarte, mit einer Gültigkeit von drei Jahren, ist bestimmt für Ehrenamtliche über 16 Jahre, die sich bereits seit zwei Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden im Jahr freiwillig und unentgeltlich engagieren. Außerdem wird sie an Besitzer der Juleica (Jugendleiterkarte), an aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung sowie an aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst vergeben.
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten stattdessen eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
Informationen darüber, wo und wie man die Ehrenamtskarte des Landkreises ab sofort beantragen kann, finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter:
www.landkreis-augsburg.de/Ehrenamtskarte.