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Bekämpfung der Blauzungenkrankheit | Landwirtschaft | Blauzungenkrankheit

Rinder, Schafe und Ziegen müssen geimpft werden

Tierhalter von Rindern, Schafen und Ziegen sowohl im Landkreis als auch in der Stadt Augsburg sind verpflichtet, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. So schreiben es Allgemeinverfügungen des Landratsamtes und der Stadt Augsburg zur Durchführung einer Schutzimpfung vor.
Die Blauzungenkrankheit ist eine für den Menschen ungefährliche, aber für Wiederkäuer unter Umständen tödlich verlaufende Viruskrankheit. Sie wird durch Insekten übertragen und hat sich seit 2006 rasant ausbreitet. Eine Impfung der Tiere kann einen wirkungsvollen Schutz bilden. Nachdem im Jahr 2008 die erste flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit durchgeführt wurde, traten nur noch 5.127 Fälle in Deutschland, bayernweit nur 42 Fälle auf. Zum Vergleich: 2007 waren in Deutschland über 20.000 Infektionen aufgetreten, bayernweit waren es 282 Erkrankungen.
Die möglichst flächendeckende Impfaktion soll wirtschaftliche Schäden vermeiden und eine Ausbreitung in der Region verhindern.

Die Allgemeinverfügung für den Landkreis Augsburg schreibt im Einzelnen vor:

1. Alle Halter von Schafen oder Ziegen haben ihre über drei Monate alten Schafe und Ziegen bis spätestens 19.06.2009 durch einen Tierarzt gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen, sofern sie nicht innerhalb 4 Wochen geschlachtet werden.
Die BT-Impfung darf nicht gleichzeitig mit anderen Impfungen durchgeführt werden (Mindestabstand 1 Woche).
Die Durchführung der BT-Impfung ist durch den Impftierarzt zu dokumentieren.

2. Alle Halter von Rindern haben bis spätestens 19.06.2009 alle über drei Monate alten Rinder durch einen Tierarzt gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen, sofern die Tiere nicht innerhalb 4 Wochen geschlachtet werden.
Die Grundimmunisierung der Rinder erfolgt durch eine zweimalige Impfung im Abstand von drei bis vier Wochen je Kalenderjahr (Risikoperiode). Wiederholungsimpfungen der Rinder erfolgen durch einmalige Impfung pro Kalenderjahr (Risikoperiode).
Die BT-Impfung darf nicht gleichzeitig mit anderen Impfungen durchgeführt werden (Mindestabstand 1 Woche).
Die Durchführung der BT-Impfung ist durch den Impftierarzt zu dokumentieren.

3. Vorbehaltlich eines Widerrufs sind von der Impfpflicht ausgenommen:
- Mastrinder in reiner Stallhaltung
- Besamungs- oder Deckbullen
- Tiere, bei denen eine Impfung mit einer Gefahr für Leib und Leben des Impfpersonals verbunden ist
- Tiere, bei denen durch eine entsprechende Laboruntersuchung eine natürliche Immunität nachgewiesen wurde; das Ergebnis muss vor Beginn der Impfkampagne vorliegen.

4. Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände, denen vom Amt für Landwirtschaft und Forsten noch keine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt wurde (z.B. DE 09772 xxx xxxx) müssen sich beim Amt für Landwirtschaft und Forsten, 86391 Stadtbergen, Bismarkstraße 62, Tel.:0821/43002-0 umgehend registrieren lassen.
Zudem müssen die Tierbestände an das Landratsamt Augsburg, Veterinäramt, Tel.: 0821/3102-2264 gemeldet werden.

Info: Für Rückfragen stehen das Veterinäramt des Landratsamtes Augsburg (Tel.: 0821/3102-2264) und die Abteilung Veterinärwesen des Amtes für Verbraucherschutz bei der Stadt Augsburg (0821/324-3933) zur Verfügung.

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