Änderung der Corona-Regelungen in Bayern
Neue bayernweite Maßnahmen ab Donnerstag, 2. September
Wie gestern von der bayerischen Staatsregierung beschlossen und veröffentlicht wurde, wird zum morgigen Donnerstag, 2. September 2021, eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten. Sobald dem Landratsamt Augsburg die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als rechtliche Grundlage vorliegt, werden die darin festgeschriebenen Maßnahmen auf den Kanälen des Landkreises aktualisiert. Bereits heute sind einige Regelungen bekannt, die ab dem morgigen 2. September gelten werden.
Krankenhausampel ersetzt Sieben-Tage-Inzidenz
Die Sieben-Tage-Inzidenz als Indikator für mögliche Verschärfungen der geltenden Corona-Regelungen wird durch eine bayernweite Krankenhausampel ersetzt. Diese Ampel verzeichnet zwei aufeinander aufbauende Stufen: Gelb und Rot. Die gelbe Stufe ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten Sieben Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen wurden. Dies entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Ist diese Stufe erreicht, wird der Maskenstandard erneut auf FFP2-Masken angehoben, als Testnachweis werden PCR-Tests notwendig sein und es wird Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich sowie in Form von Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen geben. Die rote Stufe ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf bayerischen Intensivstationen behandelt werden müssen. Dann werden zusätzlich zu den Regelungen der gelben Stufe weitere Maßnahmen erhoben.
3G-Regel vor allem in Innenbereichen
Lediglich für die Anwendung der bekannten 3G-Regeln, gemäß der nur Geimpften, Getesteten oder Genesenen Zutritte und Teilnahmen gewährt wird, ist weiterhin der Inzidenzwert ab 35 entscheidend. Dies gilt bereits seit 27. August im Landkreis Augsburg und hat mit einer aktuellen Sieben-Tage-Inzidenz von 71,1 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner weiterhin Bestand. Die 3G-Regel wird künftig im gesamten Innenbereich gelten. Bei Alten- und Pflegeheimen, Messen und großen Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt die 3G-Regel zusätzlich im Außenbereich. Weitere Ausnahmen sind wie bisher Privaträume, Bereiche des Handels und des ÖPNVs sowie Gottesdienste. In Schulen und Kitas gelten die bisher bekannten Regelungen weiter.
Wegfall der Kontaktbeschränkung und neuer Maskenstandard
Sofern keine gelbe oder rote Stufe der Krankenhausampel erreicht wird, fällt die allgemeine Kontaktbeschränkung für den gesamten Freistaat. Ebenfalls wird die FFP2-Maskenpflicht durch medizinische Masken als neuer Maskenstandard ersetzt. In Außenbereichen entfällt generell die Pflicht zum Tragen einer Maske, wohingegen in geschlossenen Räumen sowie im ÖPNV stets eine Maskenpflicht (mit OP-Masken) herrschen wird.
Präsenzunterricht an Schulen
In Schulen soll der Präsenzunterricht stets abgehalten werden können. Dafür gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht am Platz, wohingegen in der Grundschulstufe das Tragen von Stoffmasken zulässig ist.
Weitere Informationen
Eine ausführliche Beschreibung der anstehenden Änderungen, finden Interessierte auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung unter: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssit...