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Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, darf als ein "Parkplatzschwein" bezeichnet werden!

http://www.augsburger-allgemeine.de/themenwelten/auto-verkehr/Beleidigung-Parkplatzschwein-okay-id23362921.html

Ein Geldtransportfahrer parkte auf einem gekennzeichneten Behindertenparkplatz. Ein Zeuge fotografierte dies und hinterliess einen Zettel an dessen Windschutzscheibe mit dem Hinweis "Parkplatzschwein".

Dieser fühlte sich beleidigt und wollte dies nicht gelten lassen. Vor Gericht forderte er die Unterlassung. Das AG Rostock wies aber die Klage ab

Begründung: Siehe Medienbeitrag

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ParkplatzschweinVermischtes -überregional-AG RostockGerichtsurteilBehindertenparkplatzVerbraucherinformation

11 Kommentare

Hmmm Ok auf nem Behinderten Parkplatz zu stehen ist Mist ...aber ich hab auch schon im Geldtransport gearbeitet und die Jungs haben nen Gefährlichen Job ev war dieser Platz rundum einsichtig ,nah am Eingang und deswegen der sicherste Platz ( es geht mir hier nicht um Recht sondern um Verständnis) die stehen da max 5 min, dann sind sie wieder weg, und sorry Beleidigungen aller Art helfen nicht weiter.Behindertenparkplätze sind für Behinderte, die Jungs bekommen aber auch Anweissung /Vorschriften / wie weit sie von einem Eingang entfernt zu stehen haben , da liegt der Druck den die Betreiber der Sec Firmen ausüben schon hoch und es wäre besser gewessen sie erstmal vernünftig darauf anzusprechen .

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