Was tun, wenn´s kracht?
Grundsätzlich haben Unfallopfer Anspruch auf Erstattung aller Kosten, inklusive der anfallenden Anwaltskosten. Ab einem Schaden von 750,- Euro werden auch die Kosten für hinzugezogene Sachverständige erstattet. Den Sachverständigen zur Feststellung des Schadens darf sich das Unfallopfer selbst aussuchen, ebenso wie die Werkstatt, die den Schaden reparieren soll. Sobald Personenschäden entstanden sind, sollte man unbedingt einen Anwalt hinzuziehen und Verletzungen durch einen Arzt begutachten lassen.
Wichtig ist in jedem Fall: informieren! Nur wer sich über seine rechtliche Situation im Klaren ist, am besten aufgeklärt durch einen Fachmann, kann im Schadensfall richtig handeln.