myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags hat die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 aufgestellt. Alle Bewerber werden vom Landratsamt Augsburg über den Ausgang der Wahl benachrichtigt. Die Vorschlagsliste wird dem Amtsgericht Augsburg in den kommenden Wochen termingerecht zugestellt. Die Wahl der Jugendschöffen findet dann durch einen unabhängigen Wahlausschuss bei Gericht statt. Das Landratsamt ist hier nicht eingebunden und erhält auch keine Mitteilung vom Gericht wer von den vorgeschlagenen Personen gewählt worden ist. Die gewählten Jugendschöffen werden dann vom Amtsgericht verständigt. Falls Bewerber bis zum Herbst 2018 keine Nachricht erhalten haben, ist davon auszugehen, dass sie nicht in das Amt eines Jugendschöffen gewählt worden sind.

Weitere Beiträge zu den Themen

JugendhilfeausschussLandkreis AugsburgWahlJugendschöffenLandratsamt Augsburg

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

SpendenBenefizkonzertKanu Schwaben AugsburgHilfeUkrainekriegKolpingAugsburgPflegeSpendeUkraine-KriegEhrenamtUkraineUkraine-Konflikt

Meistgelesene Beiträge