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Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags hat die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 aufgestellt. Alle Bewerber werden vom Landratsamt Augsburg über den Ausgang der Wahl benachrichtigt. Die Vorschlagsliste wird dem Amtsgericht Augsburg in den kommenden Wochen termingerecht zugestellt. Die Wahl der Jugendschöffen findet dann durch einen unabhängigen Wahlausschuss bei Gericht statt. Das Landratsamt ist hier nicht eingebunden und erhält auch keine Mitteilung vom Gericht wer von den vorgeschlagenen Personen gewählt worden ist. Die gewählten Jugendschöffen werden dann vom Amtsgericht verständigt. Falls Bewerber bis zum Herbst 2018 keine Nachricht erhalten haben, ist davon auszugehen, dass sie nicht in das Amt eines Jugendschöffen gewählt worden sind.

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