myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Vanessa-Prozess: Nachträgliche Sicherungsverwahrung 5. Verhandlungstag

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Vanessa-Mord-Anwalt-kritisiert-Justiz-id19773931.html

Hier der Medienbericht zu den Zeugenaussagen:
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Vanessas-Moerder-sah-sich-als-maechtiger-Raecher-id19774621.html

Am 5. Verhandlungstag besuchte ich wieder einmal den Prozess. Nach strengsten Sicherungsmaßnahmen mit Leibesvisitation vor Betreten des Zuschauerraumes begann es mit dem 1. Zeugen, einen Therapeuten.

Nach Feststellung seiner Personalien teilte sein Verteidiger mit, dass der Täter weiterhin keinen der Therapeuten von seiner Schweigepflicht entbunden hat. Ergebnis, seine "Zeugenaussage" dauerte gerade einmal fünf Minuten.

Danach verlas Verteidiger Adam Ahmed eine mehrseitige Schrift, warum und wieso und weshalb bei seinem Mandanten keine erfolgreiche Therapie durchgeführt wurde und weshalb er nach langjährigem Aufenthalt in der JVA Straubing dann in der JVA Erlangen und dann wieder nach Straubing verlegt wurde.

Darauf entgegnete ihm Richter Dr.Thomas Jungbluth (sie obigen Medienbericht), dass Feststellungen zum Therapieverlauf nicht möglich seien, wenn sein Mandant weiterhin MAUERT, indem er seine Therapeuten nicht von ihrer Schweigepflicht entbindet.

Die Verhandlung wurde dann bis zum nächsten Zeugen für eine 3/4 Stunde unterbrochen. Obwohl sich alle Zuschauer in Sichtweite der Polizeibeamten vor dem Saal warteten, lief die gleiche Prozedur der Visitation erneut von Neuem ab.

Wie lange dann die Befragung eines Justizvollzugsbeamten letztendlich dauerte, kann ich nicht mehr sagen, denn nach über 2 Stunden hatte ich genug, denn ich wollte nach der Mittagspause nicht ein 3. oder 4. mal mich einer solchen Visitation unterziehen lassen.

Aus den Lokalnachrichten konnte ich erfahren, dass weitere 5 Termine anberaumt wurden und somit mit einem Urteil erst Ende Juni gerechnet werden kann.

Weitere Beiträge zu den Themen

VanessaVermischtes -überregional-ProzessVerbraucherinformationSicherungsverwahrung

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

KolpingJubiläumWeihnachtenAugsburger LandFreiheitKanu Schwaben AugsburgWinterKolpingstiftung-Rudolf-GeiselbergerSpendeBücherLandratsamt AugsburgKolpingstiftung

Meistgelesene Beiträge