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Vanessa Prozess: Nachträgliche Sicherungsverwahrung 2.Prozesstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Hier der Bericht des BR zum 2. Verhandlungstag
http://www.br.de/themen/aktuell/inhalt/vanessa-prozess100.html

Hier der Bericht der Augsburger Allgemeinen zum 2. Verhandlungstag
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Gericht-sperrt-Oeffentlichkeit-aus-Mutter-des-Opfers-empoert-id19221386.html

Nach 3 Wochen Pause, in dem die Gutachter Zeit hatten den Antragspunkten des Verteidigers ihre Stellungnahme dazu abzugeben, endete die Verhandlung für die anwesende Presse und die Öffentlichkeit mit deren Ausschluß.

Die Privatsphäre des Angeklagten sei zu schützen, selbst die Eltern durften nicht anwesend sein.

Fortsetzung 3. Verhandlungstag am 28.03.2012
Fortsetzung 4. Verhandlungstag am 17.04.2012

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9 Kommentare

Ganz genau,Helmut-auf Täter muss ja Rücksicht genommen werden...

  • H. K. am 29.03.2012 um 20:05

... besonders,wenn er während seiner Haftzeit zu keinem Gespräch und keiner Therapie bereit.

Im Jahre 2008 hatte er mal den Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt, welcher aber naturgemäß abschlägig entschieden wurde. Seinen Gutachtern gab er auch keine Gelegenheit zu erklären "wie er sich seine neuen Lage nach der Haftentlassung" sich so vorstellt. Daher waren sie gezwungen, nach "Aktenlage" und Aussagen der Justizbeamten ihr Dossier zu erstellen. Beide natürlich negativ für ihn. Diese Beiden verwarf am 1. Verhandlungstag auch sein Verteidiger und forderte ein Neues erstellen zu lassen.

Und solche Gutachten bekommt man ja bekanntlich von heute auf morgen und dazu noch sehr kostengünstig für´n Apfel und ein Ei.

Die Frage,wer es bezahlen muss,erübrigt sich-natürlich !

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