Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis steigt über 200
Welche Maßnahmen jetzt automatisch in Kraft treten
Laut den Informationen, die das Robert-Koch-Institut auf seinem Covid-19-Dashboard veröffentlicht hat, steigt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Augsburg durch 128 neue Indexfälle im Vergleich zum Vortag auf den Wert 210,7. Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg weist darauf hin, dass laut dem §25 der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung deshalb bereits ab morgen, 4. Dezember 2020, für alle 46 Landkreiskommunen automatisch Folgendes gilt:
• Märkte zum Warenverkauf sind mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.
• Der Unterricht an Musikschulen ist untersagt.
• Sowohl der theoretische als auch der praktische Unterricht von Fahrschulen ist untersagt.
An allen Schulen – mit Ausnahme der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie der Abschlussklassen – ist ab Montag, 7. Dezember 2020, ab der Jahrgangsstufe acht ein durchgehender Mindestabstand von 1,5 Metern verpflichtend. Dieser kann beispielsweise durch eine veränderte Sitzordnung oder aber durch Wechselunterricht sichergestellt werden. Die Schulleitungen werden die Eltern über die entsprechende Vorgehensweise ihrer Schule informieren.
Bezüglich des in § 25 Satz 1 Nr.4 angesprochenen möglichen ganztägigen Alkoholkonsumverbots an öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, hat die Kreisverwaltungsbehörde bisher noch keine zentralen Begegnungsflächen festgelegt. Dies kann gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt der Fall sein und wird entsprechend bekannt gegeben.
„Mir ist bewusst, dass die gegenwärtige Situation uns allen außerordentlich viel abverlangt – sowohl privat als auch beruflich. Für manche Berufsgruppen sind die derzeit notwendigen Schutzmaßnahmen sogar existenzgefährdend. Deswegen kann ich die Verzweiflung, die viele Menschen umtreibt, selbstverständlich sehr gut nachvollziehen“, erklärt Landrat Martin Sailer. „Allerdings ist die Corona-Pandemie eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die wir gemeinsam bewältigen müssen und derzeit gibt es hierfür leider keine geeignetere Herangehensweise als die der Bayerischen Staatsregierung.“ Ein Außerkrafttreten der verschärften Regelungen sei laut der aktuell geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erst wieder möglich, wenn die Inzidenz sieben Tage in Folge unter dem Wert von 200 bleibt.