Prozessauftakt: Nachträgliche Sicherungsverwahrung von Vanessa´s Mörder?
Hier der Bericht des BR mit Hörfunkinterview
http://www.br.de/themen/aktuell/inhalt/vanessa-prozess100.html
Hier der Bericht aus der Augsburger Allgemeinen mit Bildergalerie.
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Gutachter-sehen-bei-Vanessas-Moerder-eine-hohe-Rueckfallgefahr-id18949506.html
Heute begann unter strengen Sicherheitsmaßnahmen die Verhandlung vor der Jugendkammer des Augsburger Landgerichts, bei dem ich zugegen war.
Zu Beginn konnte die anwesende Presse noch Bild und Filmaufnahmen des Gerichtes machen, mussten dann aber den Saal verlassen, bevor der heute 29 Jährige den Gerichtssaal betrat.
Zuerst verlas der vorsitzende Richter eine Erklärung, dass sich die Kammer vor jeglichem Erwartungsdruck verwahrt, dass der Täter auf Dauer weggesperrt wird.
Zum Zeitpunkt seiner Verurteilung 2003 nach Jugendstrafrecht war eine anschließende Sicherungsverwahrung noch nicht möglich.
Daher müssen heute 2 Gutachter seine Gefährlichkeit bestätigen, um eine Entlassung nach verbüßsten 10 Jahren zu verhindern. Da sich aber Täter dazu verweigerte, konnten die erforderlichen neuen Gutachten nur nach Aktenlage erfolgen. Diese Gutachten bestätigten eine weitere Gefährlichkeit.
Nach fast 2 stündigem Verlesen der Anklageschrift und des Urteils von 2003 wurde der Angeklagte befragt, ob er dazu Stellung nehmen wolle. Dies verneinten er und sein Verteidiger. Stattdessen verlas der Verteidiger einen Antrag, in dem er mitteilte, dass er 2 neue Gutachten fordere, da sein Mandant dazu jetzt bereit sei. Weiter stellte er fest, dass die beiden vorliegenden Gutachten nicht für eine Entscheidungsfindung geeignet seien.
Bis zum 15.03.2012 haben nun die Gutachter und die Staatsanwaltschaft Zeit, zu diesen Vorwürfen schriftlich Stellung zu nehmen.