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Schöffenamt
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht gesucht!

Bewerbungen für die Amtszeit von 1. April 2025 bis 31. März 2030 können bis 18. August 2024 eingereicht werden.

Der Landkreis Augsburg sucht aktuell Bürgerinnen und Bürger, die sich ab April 2025 als ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter am Verwaltungsgericht engagieren möchten. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit. So üben sie während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt wie die Berufsrichterinnen und -richter aus. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte besteht darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu kontrollieren, durch welche die Rechte der Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. Klassische Gebiete der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind beispielsweise Baurecht, Straßenrecht, Umweltrecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländer- und Asylrecht, Schul- und Hochschulrecht, Wasserrecht oder Streitigkeiten um kommunale Abgaben.

Interessierte müssen für dieses Ehrenamt über keine juristischen Fachkenntnisse verfügen. Es reicht aus, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, das 25. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb des Bezirks des Verwaltungsgerichts Augsburg wohnt. Bewerbungen können bis Sonntag, 18. August 2024, postalisch an das Landratsamt Augsburg, Fachbereich 12 - Kämmerei, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg gesendet werden. Bei Fragen steht der Fachbereich über die E-Mail-Adresse kaemmerei@LRA-a.bayern.de zur Verfügung. Weitere Informationen zum Ehrenamt sowie zur Bewerbung sind online unter www.landkreis-augsburg.de/ehrenamtliche-richter nachzulesen.

Nach Ablauf der Bewerbungsphase erstellt der Landkreis Augsburg eine Vorschlagsliste, die über die Regierung von Schwaben an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Augsburg übermittelt wird. Personen, die für das Amt als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter ausgewählt werden, werden im Nachgang postalisch vom Verwaltungsgericht Augsburg informiert.

(Text: Landratsamt Augsburg)

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