Aussetzung der Infektionsschutzbelehrungen
Gesundheitsamt verweist bis auf Weiteres auf Ärzte im Kreis
Aufgrund der anhaltend hohen Arbeitsbelastung reduziert das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg vorübergehend sein Leistungsspektrum. So werden ab kommenden Montag, 14. September 2020, bis auf Weiteres keine Infektionsschutzbelehrungen / Gesundheitszeugnisse für den Lebensmittelbereich § 43 mehr durchgeführt. Personen, die an der Durchführung einer Infektionsschutzbelehrung interessiert sind, finden unter www.landkreis-augsburg.de/gesundheitszeugnis bei den Downloads unter anderem eine Liste mit den zur Belehrung ermächtigten Ärzten im Landkreis. Um Verständnis für die Maßnahme wird gebeten.