Wortklauberei: "Sind Asylbewerber Einwohner des Landes, in dem sie um Asyl bitten. Handelt es sich um ausländische Bürger des Landes?
Nicht jedes Wort sollte man auf die Goldwaage legen. Aber hin- und wieder lohnt es sich doch einmal die gewählten Worte zu überprüfen.
Sind Asylbewerber schon Einwohner des Landes, in dem sie um Asyl bitten?
Diese Frage stellte ich mir, als ich die Einladung zur Bürgerversammlung am 31. März 2015 des Landrates Götz Ulrich im Bekanntmachungsblatt für die Gemeine Elsteraue (Burgenlandkreis) - 13. Jahrgang, Nummer 3 - las.
Ich zitiere: „Hier haben Sie die Möglichkeit, Fragen zur Unterbringung und Betreuung der ausländischen Bürger zu stellen.“
Anlass für die Veranstaltung ist, dass laut Kreistagsbeschluss des Burgenlandkreises vom 09.03.2015 in Tröglitz für 40 Asylbewerber Wohnungen anzumieten. Die Bürger der Gemeinde Elsteraue können sich auf der Veranstaltung können sich zu diesem Thema informieren lassen.
"Ich weiß, dass es unter der Tröglitzer Bevölkerung viele Fragen zur Unterbringung der Asylbewerber in dem Ortsteil der Elsteraue gibt. Um diese zu beantworten, lade ich Sie zu einer Einwohnerversammlung ein", so der Landrat in seiner Einladung.
Laut wikipedia.org/wiki/ wird der Begriff Bürger wie folgt erklärt:
Die Definition des Bürgers ist auf der Ebene der Kommunen ein klar definierter Begriff. Auch wenn er in den einzelnen Gemeindeordnungen in unterschiedlicher Weise umschrieben wird, bestehen im Kern keine wesentlichen Unterschiede. Bürger ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, das 18. Lebensjahr (in einigen Ländern das 16. Lebensjahr) vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt.
Man sollte wirklich nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen. Aber von einem Landrat erwarte ich schon, dass er sich in der Öffentlichkeit präzise ausdrückt. Denn es dürfte schon ein Unterschied sein, ob er von ausländischen Bürgern oder Asylbewerbern spricht.
Ich bin für die Aufnahme der 40 Asylbewerber. Aber ich habe etwas dagegen, wenn sich ein Landrat in einer öffentlichen Bekanntmachung nicht differenziert auszudrücken vermag. Es handelt sich bei den zukünftigen Asylbewerbern nicht um ausländische Bürger unseres Landes. Denn Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen des oben zitierten Artikels 116 unseres Grundgesetzes.
Natürlich muss man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen. Aber in einem amtlichen Bekanntmachungsblatt erwarte ich eine korrekte schriftliche Ausdrucksform. Nicht nur sprachlich ist es ist ein Unterschied ob von ausländischen Bürgern oder Asylbewerbern die Rede ist. Denn bei Asylbewerbern handelt es sich um Menschen, die sich vielleicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und wieder in ihre Heimatländer abgeschoben werden.
> "Allerdings habe ich mir auch noch nie den Unterschied zwischen einem Bürger und Asylanten vor Augen geführt. Für mich ist es entscheidender wie die Menschen die zu uns kommen untergebracht werden."
...dann sollte die Unterbringung der Bürger mindestens gleich interessieren, wie die der Asylanten (denn die Bürger sind, trotz berechtigter Kritik an der Unterbringung der Asylanten, oft sogar schlechter untergebracht)