Der Arbeitsmarkt im 21. Jahrhundert oder doch "nur" moderne Personalpolitik ?!
WUNSTORF | FK REGIONAL
Neue Ideen aus Wunstorf: Das erste bundesweite Netzwerk für interessierte Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber. DIE Ergänzung zur Jobbörse und Zeitarbeit // Kurzarbeit und betriebsbedingten Kündigungen.
Ein weiteres Rädchen für mehr Beweglichkeit im 21. Jahrhundert.
1. ARBEITNEHMER/-INNEN mit beruflichen Veränderungswunsch, die neben der Jobbörse eine weitere Veränderungsmöglichkeit in Betracht ziehen.
2. ARBEITGEBER die aus gegebenen Anlass (z.B. Auftragsschwankungen) neben Kurzarbeit und betriebsbedingten Kündigungen, auch einer weiteren Alternative offen gegenüberstehen.
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@ uwe ostertag, ... ich denke eher, dass genau die andere Richtung eintreten wird. Koalition und Opposition (im Wechsel), als auch Gewerkschaften leiten hier weiterhin, wenn auch sehr zögerlich, notwendige Schritte/Maßnahmen ein. Desweiteren ist doch auch eine berufliche Veränderung innerhalb von Europa überhaupt kein Problem mehr.
Ergänzende und "soziale Flexibilisierung" auf dem Arbeitsmarkt, kann meines Erachtens nicht verkehrt sein:
Einige Vorteile PERSONALAUSTAUSCH (Betrieb an Betrieb):
…als ergänzende Möglichkeit zur Kurzarbeit, ist eine Überlassung von Fachkräften eine durchaus pragmatische Alternative. DER Krise, aber auch konjunkturelle Krisen in einer Branche, im eigenen Betrieb, könnte man flexibler und fortschrittlicher entgegen treten. Desweiteren kann ein Tausch gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ein Kooperationsinstrument gegen den wachsenden Fachkräftemängel sein.
Das Angehen und das Umsetzen von dieser Alternative wird von vielen Arbeitgebern jedoch eher gar nicht bis selten erwogen. Wie auch immer, bereits heute gilt die Bestimmung des AÜG (§ 1, Absatz 3 Ziffer1). Das bedeutet, es bedarf keiner Erlaubnis zum gewerblichen Arbeitnehmerverleih, wenn Arbeitnehmerüberlassung zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassung zwischen zwei Unternehmen desselben Wirtschaftszweiges auf der Grundlage eines für beide geltenden Tarifvertrages erfolgt. Die Arbeitnehmerüberlassung vom eigenen Betrieb in einen anderen Betrieb ist eine noch äußerst rare Form der Leiharbeit, obwohl das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) diesbezüglich Möglichkeiten hergibt. Beispiel: Alle Unternehmen, die einen Mitarbeiterbestand < 50 haben. (AÜG §1 (1) (2) Keiner Erlaubnis bedarf ein Arbeitgeber, wenn er zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen, einen Arbeitnehmer einem anderen Arbeitgeber buis zur Dauer von 12 Monaten überlässt. Die Überlassung muss der Bundesagentur für Arbeit angezeigt werden. Der Arbeitnehmer muss sein Einverständnis schriftlich bestätigen. Eine Anpassung des AÜG auf heutige Gegebenheiten wäre sicherlich für alle Beteiligten hilfreich; branchenübergreifend wäre hier ein beispielhaftes Stichwort ! Vorteile für das "Entleihunternehmen": • Unternehmen mit temporären Personalbedarf können auf erfahrene und qualifizierte Fachkräfte zurückgreifen und zusätzliche, durch den Entleih von Fachkräften entstehende Personalkosten, sind meist im Vergleich zur Zeitarbeit, vor allem bei der Betrachtung der höheren Qualifikationen, günstiger. Vorteile für das "Verleihunternehmen": • Unternehmen mit zeitlich begrenztem Personalüberhang können mit einem Personalaustausch untereinander ggf. Kurzarbeit bzw. betriebsbedingte Kündigungen abwenden. Personalkostenerstattung für die entliehenen Fachkräfte, bringen eine finanzielle Entlastung. • Da das bestehende Arbeitsverhältnis vom Personalaustausch unberührt bleibt, gehen dem „Verleihunternehmen" die erfahrenen Fachkräfte und deren Betriebserfahrung nicht verloren. Vorteile für die ausgeliehenen Fachkräfte: • Kurzarbeit und betriebsbedingte Entlassungen können durch einen Personalaustausch vermieden werden . • Der Personalaustausch erfolgt auf freiwilliger Basis. • Das bestehende Arbeitsverhältnis bleibt unberührt (Beschäftigungssicherung). • Die Fachkräfte erlangen neue Erfahrungen, Sichtweisen und Qualifizierungen. Der Personalaustausch bringt Vorteile für alle Beteiligten: Die Fachkräfte bleiben während des Personalaustausches weiterhin in Ihrem Stammbetrieb beschäftigt, die arbeitsvertraglichen Rechte bleiben damit unverändert ( Entgelt, Arbeitszeiten, Versicherungsschutz). Der Personalaustausch kann auf auf rein freiwilliger Basis erfolgen. Liegt ein konkretes Angebot oder eine Nachfrage vor, sollten sie gefragt werden, ob sie zum Personalaustausch bereit sind. Die Fachkräfte sollten vorab über... • die planerische Dauer des Personalaustausches, • die Beschreibung der auszuübenden Tätigkeit beim entleihenden Unternehmen, • alle wichtigen Informationen über den genauen Arbeitsort, respektive über die Arbeitszeit, ...informiert werden. Auch während des Personalaustausches ist eine Unterbrechung jederzeit möglich. Die Betriebsräte beider Unternehmen müssen dem Personalaustausch zustimmen. Einige Vorteile - JOBTAUSCH Arbeitnehmer: Umsetzen eines persönlichen Veränderungswunsches Einsparungen bei den Fahrtkosten Einsparungen beim täglichen Zeitbedarf (Berufspendler) weniger Stress, ...u.v.m. Unternehmen: Zufriedener und motivierter Mitarbeiter ausgeruhter Mitarbeiter neues Know How, neue Ideen, ...u.v.m. Beispiele, Vorteile für alle Beteiligten: Gesellschaft: weniger stark befahrene Straßen weniger Stress, Stau, Unfälle geringere Umweltbelastungen ( Lärm, u.s.w ) weniger Schadstoffemissionen (Klimaschutz, ...), ...u.v.m. Ich danke für Ihr Interesse, respektive Meinung. Gruß Dirk Eickmeier