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17 Johanniter fit für den Feuerwehrführerschein - Ausbildung erfolgreich absolviert

  • Ganz schön eng - Passt es oder nicht war die Frage?
  • hochgeladen von Timo Brüning

Die Johanniter des Ortsverbandes Wunstorf-Steinhuder Meer können 17 Helferinnen und Helfern zur Erlangung des Feuerwehrführerscheins gratulieren.
Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte nahmen an einer Kraftfahrerschulung der Ausbilder Andreas Windt und Timo Brüning teil und erwarben die Berechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen.

Hintergrund ist eine Neuregelung des Europäischen Führerscheinrechts: Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 t Gesamtgewicht gefahren werden. Dadurch stehen bei den Hilfsorganisationen, Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge wie Rettungswagen zur Verfügung, die häufig die 3,5-Tonnengrenze überschreiten. Im Frühjahr hat das Land Niedersachsen eine Sonderregelung auf den Weg gebracht, die Grundlage für die Multiplikatorenausbildung ist. Somit können die Organisationen ihre Fahrer selbstständig schulen und bleiben damit voll einsatzbereit.

Für die Personen, die die Schulungen bei den Johannitern durchführen, gelten strenge Regeln: Sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit den vergangenen fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C1 sein. Darüber hinaus dürfen sie zum Zeitpunkt der Schulung nicht mit Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein.

In der Schulung soll den Prüflingen einiges an Wissen vermittelt werden. Die Fahrer bekommen besondere Kenntnisse, wie Gefahren durch den „Toten Winkel“ und besonderen Raumbedarf aufgrund der Fahrzeugabmessungen, beigebracht. Das Brems- und Kurvenverhalten, Ladungssicherheit, Rückwärtsfahren und Rangieren stehen ebenso auf dem Kursplan.

„Wir sind sehr froh unseren Kolleginnen und Kollegen mit dem Feuerwehrführerschein nach abgeschlossener Ausbildung eine Möglichkeit zum Führen von Fahrzeugen bis 4,75 Tonnen zu ermöglichen“, berichtet Andreas Windt, der für die Ausbildung der Kraftfahrer im Ehrenamt zuständig ist.

„Nicht einfach die Größe des Einsatzfahrzeuges einzuschätzen, aber wir sind mit den Ergebnissen sehr zufrieden. Alle haben sich große Mühe gegeben und wir können mit gutem Gefühl die Anträge für die Führerscheine einreichen“, fasste Timo Brüning den letzten Ausbildungstag zusammen.

Die Fahrberechtigung wird erst von der Behörde erteilt, wenn der Prüfling nach einer Abschlussfahrt sein Können unter Beweise gestellt hat. Die erweiterte Fahrberechtigung gilt allerdings nur für Organisationsfahrzeuge, die ausschließlich zu Einsatz-, Übungs- und Ausbildungszwecken eingesetzt werden.

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  • Rückwärts durch den Slalomparcours
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  • Teilnehmer und Ausbilder nach der Prüfung
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  • Toter Winkel - Was ist das?
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