Geht, in Wittmund: đČ Radfahrende, die in der FuĂgĂ€ngerzone maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. Vorbild fĂŒr Langenhagen!?!?!?
Muster fĂŒr Langenhagen ... ??
Wittmund = ja.
Langenhagen = ??
FĂŒr ein besseres Klima im Verkehr:
Ein GefĂ€hrdung / ein Ărgernis weniger: Radfahrende drosseln Geschwindigkeit
FuĂgĂ€ngerzone = đČï»żÂ fahren max. Schrittgeschwindigkeit
Langenhagens FuĂgĂ€ngerzone auf dem Marktplatz - so die Beschwerden, die den ADFC Langenhagen hĂ€ufig erreichen - wird von Radfahrenden hĂ€ufig mit recht hohem Tempo durchfahren, was zu gefĂ€hrlichen / erschreckenden / unangenehmen Situationen fĂŒhrt.
Und dabei ist dort in Langenhagen - aufgrund der Ausschilderung - das Radfahren zwar erlaubt, aber erlaubt ist eben das Radfahren in dieser FuĂgĂ€ngerzone nur im Schritttempo. Weiterhin haben in der FuĂgĂ€ngerzone die FuĂgĂ€nger - natĂŒrlich - Vorrang.
Denn das ErgĂ€nzungsschild "Radfahrer frei" unter dem Schild "FuĂgĂ€ngerzone" bedeutet eben laut StVO, dass dort Radfahrende maximal Schrittgeschwindigkeit fahren dĂŒrfen.
In Wittmund ist es mit der Schrittgeschwindigkeit - deutlich - besser als in Langenhagen
Auf einer Radtour des ADFC Langenhagen durch Wittmund konnten die Mitreisenden sehen, wie es deutlich besser geht: Die Stadt Wittmund weist die Radfahrenden mit freundlichen Schildern an den Ein- und AusgĂ€ngen der FuĂgĂ€ngerzone in der Stadtmitte darauf hin (siehe Bilder):
Stadt Wittmund: Danke an Radfahrer, fĂŒr langsames und Umsichtiges Radfahren.
Und diese Schilder wirken:
Die Radtour-Teilnehmer*innen konnten sich mit eigenen Augen ĂŒberzeugen, dass (fast) alle Radfahrenden sehr langsam und sehr vorsichtig durch diese FuĂgĂ€ngerzone - in Wittmunds Zentrum - fuhren.
Daher die Frage:
Ist solch eine freundliche Ausschilderung auch ein Vorbild fĂŒr Langenhagens FuĂgĂ€ngerzone am Marktplatz? Als Versuch, rasende/rasante Radfahrende zu bremsen?
Wir freuen uns ĂŒber Kommentare ... ;-)
Verkehrsrecht
Die rechtliche Situation "FuĂgĂ€ngerzone, Radfahrende frei" aus einer BroschĂŒre des ADFC,
hier im Original auf Seite 4, zusammen mit anderen Hinweisen / Vorschriften:
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