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Was geht vor in unserem Staat?

Der Vorwurf der Begünstigung,

in diesem Fall gegen das Bundesverfassungsgericht gerichtet, ist eine Anschuldigung, die Konsequenzen fordert:
Entweder ist der, gegen das Bundesverfassungsgericht, erhobene Vorwurf des Polizei-Amtsrates i. R.. Völker, falsch und unbegründet, und somit als ein solcher NICHT haltbar, ODER aber er ist richtig und begründet, und die an der fraglichen Entscheidung beteiligten Karlsruher Richter sind als Wahrer des Rechtsstaates NICHT mehr haltbar. Es bleibt der obersten Justiz in Deutschland nur die Wahl zwischen zwei Prozessen. Da dieser Vorwurf – wenn er denn haltbar ist – den Tatbestand des Staatsumsturzes erfüllt, indem das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik offiziell alleiniges Recht staatlicher Organe von einem obersten Gericht einer privatrechtlichen Institution zur Wahrung ihrer profitorientierten Interessen zugeschoben wurde.
Entweder klagt Staat nun Völker an, oder er macht seinen obersten Verfassungshütern, als seine, des Staates Zerstörer, den Prozeß.
Alles andere sollte in einem sauberen Gemeinwesen ausgeschlossen sein.
Aber lesen sie / lest Ihr selbst den als Bild beigefügten Zeitungsausschnitt vom heutigen Tage.

ewaldeden

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Ewald EdenWilhelmshavenautor edenJustizbohrwurmLzORechtsstaatBundesverfassungsgerichtVerfassung

2 Kommentare

Das ist nicht ganz verständlich, wovon der Herr Völker hier schreibt. Wenn das Gericht ein ehemals bestehendes Gesetz für nicht verfassungsgemäß erklärt hat, kann es auch nicht mehr angewendet werden.

Erst einmal ist es genau DAS was vom BverfG erlaubt wurde (für die auch jetzt noch "Staatliche" Bremer Landesbank gab - oder gibt - es ein solches Gesetz - für die LzO als kommunale Sparkasse hingegen nicht (NIEMALS) sondern nur für ihre namensgleiche staatliche Vorgängerin im damaligen Großherzogtum und späteren Freistaat Oldenburg. Die oldenburger Herrschaften haben also zumindest seit 1962 nach einem verfassungswidrigen Gesetz verfahren und gehandelt (und man hat sie von politischer Seite handeln lassen) das es für die Spakasse LzO NIEMALS gegeben hat - UND man läßt sie weiter danach handeln. DAS ist im Falle der LzO nicht nur verfassungswidrig, sondern GESETZLOS.
Es hat sich bei uns im Lande ein Staat im Staate etabliert - und das frank und frei von den regierenden Politikern getragen und von der obersten Justiz abgesegnet.

DAS ist der Skandal.

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