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Gut- oder Schlechtachter?

Da tötet ein Kerl im jungen Erwachsenenalter aus in Eifersucht begründeter Wut seine Freundin, nur weil diese ihn verlassen will. Allein aus diesem niederen Beweggrund heraus einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, hätte dem Täter bis vor nicht allzu langer Zeit in fast allen Kulturen der Völker den eigenen Tod eingebracht. Es kann nicht so falsch gewesen sein. Demzufolge kann die völlige Abschaffung der Todesstrafe auch nicht so richtig gewesen sein. Über die Gründe, die in vielen Ländern der Erde zur Abschaffung der Todesstrafe führten, könnte man nun mannigfach streiten. Das wäre aber müßig, denn es ist gegenwärtig Fakt und wird es wohl noch länger bleiben. Doch sollte bei solcherart niederen Verbrechen ein richterlich ausgesprochenes „Lebenslänglich“ auch lebenslang sein. Da dürfte der immer wieder angeführten „zweiten Chance“ kein Raum zuerkannt werden, denn die Opfer, die Getöteten, haben auch niemals eine „zweite Chance“ ihr geraubtes Leben zu leben.
Eine Novellierung unserer Strafgesetze in diesem Sinne würde unserer Gesellschaft nicht schaden, sondern im Gegenteil würde sie den jeweiligen Co-Opfern sehr wohl sehr viel mehr Frieden schenken.
Einzig das seit Jahrzehnten in unserer Gesellschaft wild wuchernde „Gutachterwesen“ würde zu einem wesentlichen Teil seiner Nahrungsquellen, seiner „Wirtspflanzen“ verlustiggehen.
Der Medienbericht über die erneute Täterschaft eines verurteilten Mörders schließt mit dem nichtssagend unsinnigen (oder auch vieldeutigen) Satz: „Er soll nun eine Strafe bekommen, die weiteres Morden unmöglich macht.“ Weiteres Morden unmöglich machen würde NUR die Todesstrafe und sonst gar nichts.
Hier nun darüber zu diskutieren, das hieße jedoch Eulen nach Athen zu tragen.
Was mich aktuell viel mehr umtreibt ist die Frage, wann das nächste positive aber absolut falsches Gutachten eines vermeintlichen Seelenkenners einem verurteilten Mörder einen neuerlichen Mord ermöglicht.

ewaldeden2014-05-17

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Ewald EdenWilhelmshavenautor edenTodesstrafe

9 Kommentare

".....wer überprüft die Psychologen ??"

DAS ist doch die Kernfrage meines Beitrages "Gut- oder Schlechtachter?" und wann dieser Unsinn oder auch unverantwortliche Leichtsinn gestoppt wird.

Um (als jemand, der dabei war) mal ein wenig Einblick in das zu geben, was und wie es bisweilen abläuft: Der Psychiater erhält vom Gericht einen Auftrag ein Gutachten zu erstellen. Das Gutachten soll natürlich dem Gericht eine fachliche Auskunft geben, denn die Richter als Juristen kennen sich auf dem Gebiet der Psychiatrie nicht aus. Allerdings sollen die Richter das tun, was ihre Aufgabe ist, nämlich - nach fachlicher Hilfestellung - eine rechtliche Entscheidung treffen. Der Psychiater, der diese Entscheidung nicht zu treffen hat, weiß natürlich aus langjähriger Erfahrung, wie Richter entscheiden werden, wenn sie bestimmte fachliche Aussagen vorgelegt bekommen. Also beschließt der Psychiater das Gutachten so zu formulieren, dass das Urteil herauskommt, das der Psychiater für das richtige hält. Damit überschreitet der Arzt eindeutig die Grenzen seiner Mitarbeit, denn ein Arzt ist kein Richter.

"Weiteres Morden unmöglich machen würde NUR die Todesstrafe und sonst gar nichts."

Nein, das könnte auch eine richtige Einzelhaft erledigen. Allerdings eben nicht mit allem, was heutzutage so für Häftlinge geboten wird.

"Es ist immer auch die Beweise Lage zu Beachten..und von der erfährt Otto Normalverbraucher gar nichts..."

Der Satz wundert mich, weil er gerade von dir kommt. Du berichtest so viel von Kindesmisshandlungen und schlimmeren Dingen und kommst dann mit so einem Satz?
Wenn ein Kind tot geprügelt wird, dann ist es mir egal, was da in dem Erwachsenen vorher im Kopf und dessen Kindheit vor sich ging. Das gleiche gilt für Vergewaltiger, die nicht nur ein-, sondern mehrmals aufgefallen sind. Die gehören einfach weg. Das gilt erst recht für Mörder.

Jaja, ich weiß, jetzt kann man auch sagen: Der hat den anderen ja tot geschlagen, weil der andere sein Kind oder seine Frau umgebracht hat. Das gilt aber auch nur dann, wenn es tatsächliche Notwehr war. Und die ist es ja sehr selten.

Und zu dieser Frage:
"Hm..wer soll das bezahlen ??"

Die verurteilten Straftäter selbst. Die müssen sich ihre Unterkunft und ihr Essen verdienen, heißt, die müssen (nicht dürfen) arbeiten. Und da gibt's genug Zeugs, was andere nicht arbeiten wollen. Leider darf man ja nicht mehr "Arbeitslager" sagen, aber so ein "Workcamp" würde für solche Menschen die richtige Einrichtung bis zu ihrem Lebensende sein, selbst wenn die sich dann da drin gegenseitig selbst umbringen würden.

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