Eins, zwei, drei, er lügt ....
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Die Bremer Demaskierung …
Des Juristen Henning Scherf’s jüngste Einlassungen vor einem Bremer Strafgericht lassen selbst beim verständigsten Beobachter die Haare zu Berge stehen. Besser benannt wäre seine Zeugen-Aussage wohl treffender mit Auslassungen eines Ex-Regierungschefs und Ex-Justizsenators aus den Reihen der SPD, die tiefen Einblick in seine Geisteshaltung und sein Rechtsverständnis gewähren.
Erschreckend dabei ist nicht einmal so sehr die Selbstherrlich- und offenbare Unbelehrbarkeit dieses Alibi-Sozialdemokraten, sondern mehr sein unerschüttertes Verwurzeltsein in (nur?) Bremer Machtstrukturen.
Ein Zeuge vor Gericht ist NUR Bürger, Herr Scherf – unbeachtet dessen, welcher Profession er in seinem beruflichen Alltag nachgeht. Diese goldene Regel scheint aber in Bremen keine Beachtung zu finden.
Die Schlussbemerkung des Bürgers Scherf, er wolle jetzt mit der Staatsanwaltschaft reden, hat für mein Empfinden den Charakter einer Drohung – gerade so, als wenn ein erboster Vater ein Machtwort mit seinen vom Wege abgekommenen Söhnen reden wolle.
Henning Scherf – ich will sie nur daran erinnern, dass die Zeit Ihrer „Weisungsbefugnis“ gegenüber Staatsanwälten und anderen Staatsbediensteten schon längere Zeit Geschichte ist. Wenn ich sie gegenwärtig argumentieren höre (oder lese) dann kann ich nur sagen, Gott sei Dank dafür.
Überhaupt Weisungsbefugnis Dienstvorgesetzter, und an Politikerweisungen gebundene Staatsbedienstete. Wie weit geht diese Weisungsbefugnis, oder andersherum gefragt, bis wie weit reicht diese Weisungsgebundenheit Staatsbediensteter?
Etwa auch bis zum Ende aller menschlichen Rechte im Einsatz für den Weisungsbefugten – so wie wir es aus unserer Geschichte persönlich, oder aus dem Erzählen anderer heraus kennen?
Oder sollten es nicht alle besser so handhaben, wie es unser Beamtenrecht bezüglich der Weisungsbefugnis respektive der Weisungsbefolgung definiert, wenn es heißt, dass die Verpflichtung zur Weisungsbefolgung regelmäßig da endet, wo eines Vorgesetzten Weisung die Grenze zu Straftaten, zu Verbrechen oder zu Gesetzlosigkeiten überschreitet.
Gustav Heinemann – ein sozialer Demokrat aus dem Gewissen heraus – hat nicht ünbegründet seine Mitbürger, deren Präsident er zu der Zeit war, unverblümt aufgefordert den Herrschenden an der Macht die Gefolgschaft zu verweigern, bevor es zu spät ist – und mit den „Herrschenden an der Macht“ meinte er mit Sicherheit nicht die Herrschenden in der Vergangenheit.
ewaldeden2013-09-22
Geht's um diesen Fall?! http://www.abendblatt.de/hamburg/article808790/Der...