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Hanseatische Gediegenheit ...

Unter den Talaren da liegt der Muff von Tausend Jahren ...

dieses Schlagwort der bundesdeutschen 68er Bewegung scheint in Bremen - genauer gesagt innerhalb der Mauern des Bremer Amtsgerichts - in etwas abgeänderter Form seinen Fortbestand und seine Berechtigung durch die Zeiten gesichert zu haben. Am 15 Tage des diesjährigen Jänner hatte ich das ein wenig zweifelhafte Vergnügen mit einer absonderlichen Reinlichkeit der Hansebremischen Justitia und ihrer Jünger Bekanntschaft zu schließen. Zugegeben, es war ein in dieser Form von mir nicht gewolltes tete a’ tete in den Heiligen Hallen der Wesermetropolen Rechtsprechung im Schatten des altehrwürdigen Domes - aber, Erscheinen vor Gericht ist oftmals Pflicht und Pinkeln müssen ist immer ein menschliches Bedürfnis.
So war es auch in diesem und meinem Fall - ich wohnte einer Gerichtsverhandlung bei, die sich über eine geraume Zeit hinzog. Mitte Januar spielte die Musik im Saale 151 und am dritten Tage des Februar in der gleichen Gebäudelinie nur eben 5 Etagen höher im Saale 651.
Beim ersten Aufenthalt im Gebäude war mir der penetrante gräuliche Staubbelag am hölzernen Interieur der Einrichtung unangenehm ins Auge und auf die Bronchien gefallen. Meine Stauballergie ist da ein sehr guter Wächter. Ein regelrechter Keulenschlag traf meine Atmungsorgane jedoch, als ich in der zweiten Etage - genauer in der Räumlichkeit mit der Nummer 253 und als Publikums Herrentoilette gekennzeichnet - von einer Notdurft getrieben, mich erleichtern und in eines der dort vorhandenen Urinalbecken richtig männlich im Stehen mein Wasser abschlagen wollte. Ehrlich, er war mir vergangen der Drang und auch das Wollenkönnen. Ich habe mich dann eine Zeit nach dem Ende der Verhandlung auf einem Rastplatz erleichtert.
Eines der Becken war bis obenhin mit übelriechendem und abgeschifftem Urin gefüllt. Wenn nicht schon der Gestank gewesen wäre - die Farbtönung allein hätte für ausreichend Ekel gesorgt. Ich habe es für einen kurzzeitigen Mangel gehalten, wie er überall einmal eintreten kann. Als ich heute aber - fast drei Wochen später in einem anderen Gerichtssaal etliche Stockwerke höher vergleichbaren und noch größeren Staubfall in die Nase bekam und dazu in der Publikums Herrentoilette 253 den selben Gestank und den selben Urin von vor fast drei Wochen zu Geruch und zu Gesicht bekam, habe ich nicht mehr an eine kurzzeitige Unregelmäßigkeit oder auch an einen Engpaß beim Reinigungspersonal geglaubt. Einzig der Spruch der 68er Generation fiel mir spontan wieder dazu ein, und die Befürchtung, dass es mit der Reinlichkeit der Rechtsprechung in diesem Hause vielleicht ebenso miserabel bestellt sei, wie mit der Sauberkeit in den Sälen und der Hygiene in den sanitären Räumlichkeiten.
Bremen good luck, mag ich da nur sagen.

ewaldeden2014-02-03

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Ewald EdenWilhelmshavenautor edenBremer Amtsgericht

10 Kommentare

Das Bremer "Zuhause" scheint da eben kern Gutes zu sein.

Bediensteten Toiletten sind natürlich gesondert vorhanden - dafür hat jeder im Hause tätige einen eigenen Schlüssel. Es hat aber nichts mit der generellen Reinlichkeit zu schaffen, selbst wenn es in diesen Gelassen sauberer sein sollte. Der Prozess, bei dem ich als Beobachter zugegen war, der dauerte von 9 Uhr am Morgen bis 15 Uhr am Nachmittag. Sechs Stunden dreckiger Gerichtssaal. Sechs Stunden Staub der Vergangenheit schlucken.

Wenn man weiß, was Putzfrauen verdienen, kann man eigentlich nicht von Unbezahlbarkeit des Säuberns ausgehen!

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