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Der Berliner Prozeß um den Tod von Jonny K.


Wegen der Äußerung eines verärgerten Schöffen ist ungewiss, wie der Prozess um die tödliche Prügelattacke auf Jonny K. vor dem Berliner Landgericht weitergeht. Die Verteidigung beantragte, einen Laienrichter als befangen auszuschließen. Dieser hatte die Aussagen eines Augenzeugen, der sich auf Erinnerungslücken berief, mit den Worten kommentiert: "Sind Sie zu feige oder wollen Sie uns verarschen?"

Aus Sicht der Verteidigung ist mit einem Schöffen, der sich zu so einer Wortwahl hinreißen lässt, jedoch kein faires Verfahren zu erwarten.

Quelle: t-online.de

Diese Meldung - in allen Zeitungen und über alle Kanäle in der Welt verbreitet – hat bei mir kalte Schauer hervorgerufen – kalte Schauer des Unverständnisses darüber, was sich in bundesdeutschen Advokatenköpfen für ein Denken breitgemacht hat. Hat der Herr Verteidiger dieser brutalen, ja mörderischen Treter und Schläger seine Mandanten auch wohl gefragt, ob sie dem Jonny K. als dem Opfer dieser Gewaltattacken auch einen fairen Tod versprochen haben, bevor sie sich ihn unter ihre Füße nahmen, um ihn totzutreten?

Millionen Mütter und Väter, Millionen Brüder und Schwestern in unserem Lande haben sich mit den Worten dieses Verteidigers in den Ohren ganz sicher gewünscht, das Opfer wäre ein Kind, ein Bruder dieses Advokaten gewesen, statt des Jonny K..

Ich weiß um den Jetzt-Aufschrei aus bestimmten Ecken unserer Gesellschaft, dass dies doch kein christlicher und außerdem ein verabscheuungswürdiger Gedanke sei. Was mich wiederum zu der Frage veranlasst, ob der Tottreter Tun denn von christlichem oder überhaupt von irgendwelchem Gedankengut geprägt war.

Eine welche Wortwahl, bitteschön, erwartet denn dieser Jünger der Justitia von Schöffen, von Laienrichtern als die Vertreter einer nichtjuristischen Bürgerschaft?

Wäre es ihm lieber, dem Herrn Advokaten, wenn Menschen, wenn ob solcher Schandtaten angewiderte und aufgebrachte Bürger, die sich nicht der von ihm gewünschten Wortwahl befleißigen, und die nicht in der von ihm gewünschten Ausdrucksweise parlieren können oder wollen, einen Knüppel in die Hände nehmen würden, um damit ihre Wut und ihren Abscheu kundzutun?

Dann bedürfte es nämlich keines aufwendigen Prozesses mehr, dann bedürfte es auch keiner windschlüpfrigen Juristerei – weder auf der einen noch auf der anderen Seite.

Bürger unserer Gesellschaft – ganz gleich, ob sie als Beklagte oder als Angeklagte vor den Schranken eines Gerichtes stehen – haben selbstredend einen Anspruch auf einen Verteidiger an ihrer Seite.
Es sollte sich aber jeder Jurist in unserem Lande fragen, wo dieser Anspruch eines Täters endet, bzw. wo ihreJuristen Verpflichtung zur Verteidigung eines Straftäters an ihre Grenzen stößt.

ewaldeden©2013-05-31

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50 Kommentare

Wenn das man alles so stimmt.
Zweifel sind durchaus erlaubt - wenn nicht sogar angebracht.

Immer noch nicht begriffen? Es geht um heute. Wer verfolgt bei uns heute "unschuldige so genannte Hexen"? Eins ist allerdings bis heute richtig: "Das dumme Volk" denunziert "ohne jegliches Rechtsempfinden". Das nennt sich heute Mob und schreit nach Bestrafung ohne Prozess bzw. ohne Beachtung der Strafprozessordnung: "Daran hat sich bis heute nichts geändert, wie wir hier lesen müssen." Genau so ist es!

> "Das dumme Volk denunzierte, ohne jegliches Rechtsempfinden. Daran hat sich bis heute nichts geändert, wie wir hier lesen müssen."

Eben, genau dagegen spreche ich mich aus!

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