Auf den Spuren jüdischer Vergangenheit in Walsrode
Es gibt nur noch wenige Spuren der jüdischen Vergangenheit in Walsrode, aber ein deutlicher Beweis ist der ehemalige Jüdische Friedhof an der Hannoverschen Straße, dessen Gesamtanlage als Kulturdenkmal eingestuft wurde. Er vermag ein wenig von der jüdischen Geschichte berichten.
Eine Mauer aus roten Ziegelsteinen und ein Drahtzaun umgeben die alte Begräbnisstätte, das schmiedeeiserne Tor zwischen den beiden Sandsteinpfeilern ist verschlossen. Ein Blick über die Umfassungsmauer lässt unter dem alten Baumbestand die lose aufgereihten Grabsteine mit hebräischen und deutschen Inschriften erkennen.
Verschiedene geschichtliche Quellen nennen einen unterschiedlichen Zeitraum, von wann bis wann jüdische Mitbürger aus Walsrode und der Umgebung auf diesem Gelände beigesetzt wurden. Die Inschriften der Grabsteine nennen die Zeit von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die 1920er Jahre.
Beisetzungen erfolgten ab 1783 (oder ab 1805) bis 1938 auf dem Jüdischen Friedhof. Nach dem Zweiten Weltkrieg sorgte die Stadt für die Instandsetzung der Friedhofsanlage (während des Krieges war noch geplant, die Gräber einzuebnen und eine Grünanlage anzulegen).
1988 ließ die Stadt an der Nordseite der Mauer eine Gedenktafel anbringen, auf der es heißt: „Zur Erinnerung an unsere während der Zeit von 1933 bis 1945 verfolgten, vertriebenen und ermordeten jüdischen Mitbürger. Vergangenes soll nicht vergessen sein./ Vergessen führt in die Gefangenschaft./ Erinnern ist das Geheimnis der Befreiung. 10. November 1988, Rat und Bürger der Stadt Walsrode“ Darunter stehen noch vier Zeilen in hebräischer Schrift.
„Bet ha-olam“ (ewiges Haus) ist einer der hebräischen Begriffe für den Friedhof. Das Wort deutet darauf hin, dass für Juden das Grab eine Stelle immer währender Ruhe ist, die von niemandem gestört werden darf. Deshalb kennt eine belegte Grabstätte keine Aufhebung der Ruhefrist, die auf anderen Friedhöfen üblich ist. Das ist der Grund, warum jüdische Friedhöfe Informationen über jüdische Existenz seit Bestehen des Friedhofs vermitteln.
Für jüdische Friedhöfe gibt es außerdem einige Besonderheiten. Zu den religiösen Vorschriften gehört beispielsweise, dass auf ihnen niemand essen oder trinken oder Vieh weiden oder Gras als Futter für Tiere schneiden darf. Um diese aus dem Talmud (Sammlung der Gesetze und Vorschriften des Judentums) abgeleiteten Gebote befolgen zu können, müssen Friedhöfe eingefriedet sein, in der Regel durch eine Mauer oder einen Zaun. Deshalb ist der Friedhof nicht ohne weiteres für Besucher zugänglich.