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ver.di fordert Korrekturen am Entwurf für das neue Personenbeförderungsgesetz

Als "längst überfällig" hat der ver.di Bezirk Lüneburger Heide den jetzt vorgelegten Referentenentwurf für das Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften bezeichnet. Mit dem Gesetz soll insbesondere das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) an die Vorgaben der seit 2009 geltenden europäischen Verordnung 1370/2007 (VO 1370) angepasst werden.

Allerdings bleibe der Entwurf hinter den Vorgaben des europäischen Gesetzgebers zurück und biete den Unternehmen und den 130.000 Beschäftigten der Branche keine ausreichende Rechtssicherheit. "Mit der Beibehaltung der tradierten Rechtsbegriffe der Eigen- bzw.
Gemeinwirtschaftlichkeit sowie der faktischen Vergabe von ausschließlichen Rechten mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen außerhalb des Geltungsbereiches der VO 1370 werden Auseinandersetzungen vor den Gerichten vorprogrammiert", sagte ver.di-Sprecher Lutz Kokemüller. Nur wenn das PBefG endlich an die neue, sich aus der VO 1370 ergebenden europäische Normenstruktur und die entsprechenden neuen Rechtsbegriffe und Rechtsbefehle angepasst werde, werde der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) auch künftig seiner Rolle als Teil der Daseinsvorsorge gerecht.

Auch Dank der Initiativen der europäischen Gewerkschaftsbewegung unter maßgeblicher Beteiligung von ver.di sei es gelungen, dass die Mitgliedstaaten und ihre Behörden den ÖPNV als zentralen Teil der Daseinsvorsorge im Bereich der Mobilität verankern. Das sei das entscheidende Kriterium, dem sich Verkehrsunternehmen für einen Marktzugang stellen müssen. Damit sei es bei den seit 1999 geführten Verhandlungen in Brüssel gelungen, den ursprünglichen marktradikalen Kurs der Europäischen Kommission nachhaltig zu korrigieren.

Als "um so bedauerlicher" bezeichnete Kokemüller, "dass die Bundesregierung offenbar diese Korrektur nicht nachvollziehen will. Der vorgelegte Entwurf folgt im Prinzip dem Muster: Profitable Verkehre werden privat betrieben, defizitäre Verkehre werden von der Allgemeinheit bezahlt. Wir erwarten von den Bundestagsabgeordneten der Region, dass sie sich im Zuge der nun beginnenden Gesetzgebung für eine Korrektur einsetzen. Andernfalls droht die Gefahr, dass wir in Deutschland einen ungeregelten freien Wettbewerb auf Kosten der Fahrgäste, der Beschäftigten im ÖPNV und aller Steuerzahler bekommen," warnte Kokemüller.

Für Rückfragen:

Lutz Kokemüller

ver.di Bezirk Lüneburger Heide

Katzenstraße 3

21335 Lüneburg

http://www.gerecht-geht-anders.de

http://www.chancen-foerdern.de

http://www.mindestlohn09.de

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