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Die Würde des Menschen.....

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(Die Grundrechte - Artikel 1, Absatz 1)

Das ist hier und in vielen anderen Fällen der Abschiebung eindeutig missachtet worden.

und in Artikel 2 heisst es:

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Der letzte Satz von Artikel 2 Absatz 2 hat dann in der Praxis zu Gesetzen geführt, die Artikel 1 Absatz 1 total ausser Kraft setzen und aushebeln.

Was haben die Parlamentarier sich eigentlich einfallen lassen, was haben sie sich dabei gedacht als sie die einschränkenden Gesetze verabschiedeten? Wollten sie Möglichkeiten der Ausgrenzung schaffen? Wollten sie Aufgaben für Beamte kreieren, die jede Menschlichkeit vermissen lassen müssen?

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2 Kommentare

Viele Grundrechte werden doch so oder ähnlich aufgeweicht.

So dürfte nach Grundrechten allein eigentlich z.B. niemand zu Wehr- oder Zivildienst oder vom Arbeitsamt zu Zwangsmaßnahmen gezwungen werden bzw. dürfte jeder glauben oder nicht glauben, was er will bzw. dürfte jeder seine Meinung frei äußern dürfen usw.

Zusätze und Gesetze, etc. hebeln das aber oft aus.

Hier der Auslöser für den Artikel:

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