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Bürgerentscheid - Stimmen sind nur gültig, wenn das Prozedere der Briefabstimmung genau beachtet wird! 

Walkenried. Die Initiatoren und Unterstützer des derzeit laufenden Bürgerentscheids machen noch einmal eindringlich darauf aufmerksam, dass es sich bei der Briefabstimmung um eine „geheime Wahl“ handelt, bei der das „Merkblatt zur Briefabstimmung“ genau zu beachten ist, damit der Stimmzettel auch gültig ist.
Der Stimmzettel ist persönlich zu kennzeichnen, muss dann in den blauen Stimmzettelumschlag gelegt werden, der daraufhin verschlossen wird. Weiterhin ist dann die auf dem Abstimmungsschein Versicherung an Eides statt zur Briefabstimmung“ unter Angabe des Ortes und des Datums zu unterschreiben. Dieser Abstimmungsschein ist dann zusammen mit dem verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag in den roten Abstimmungsbriefumschlag zu stecken. Der rote Abstimmungsbriefumschlag wird dann zugeklebt, anschließend unfrankiert in einen Briefkasten der Deutschen Post gesteckt oder bei der aufgedruckten Adresse(Rathaus Walkenried) abgegeben.
Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Abstimmungsbrief spätestens am 14.02. 2021, um 18 Uhr, bei der Abstimmungsleitung eingegangen ist. Bei Beförderung mit der Post sind die üblichen Postlaufzeiten zu beachten, wonach der Abstimmungsbrief rechtzeitig aufgegeben werden muss. Nur wenn das beschriebene Prozedere eingehalten wird, ist die Stimme gültig!

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