BMW - wieder mal - als Geschoss? Über 200 statt 50 km/h? BMW rast, auch durch Ortschaft. BMW - und das NICHT vorhandene autonome Fahren. Blog-Nr. #1.208.
BMW mehr als 150 km/h zu schnell?
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Hinweis:
HIER ist ein weiterer neuerer Bericht über das Unvermögen von BMW, in überhöhte Geschwindigkeiten seiner Pkw einzugreifen.
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BMW bei Kontrolle durch Ortschaft gerast
BMW mit ÜBER 200 km/h deutlich zu schnell:
Warum geht das technisch überhaupt noch, BMW?
Es wird weiter / eventuell sogar mehr gerast, und damit werden Menschenleben massiv gefährdet, auch und gerade Radfahrende, die auch die Straßen benutzen (müssen).
BMW-Raser mit Tempo mehr als 200 km/h: Polizei verliert im Ort Goslar-Immensen zeitweise den Anschluss
Dazu der 1. persönliche Kommentar des Sprechers des ADFC Langenhagen
Leider wird das Auto als "Tatwerkzeug" nicht beschlagnahmt.
Dank an die Polizei!
Seit dem Beginn der Coronakrise kontrolliert die Polizei besonders intensiv die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten auf den Straßen der Region. Die Beamten hatten festgestellt, dass Raser die derzeit deutlich weniger befahrenen Strecken nutzen, um ordentlich auf das Gaspedal ihres Fahrzeugs zu treten.
2. persönlicher Kommentar des Sprechers desADFC Langenhagen
BMW stellt sich selber als modernes Unternehmen dar, auch mit der Entwicklung von autonom fahrenden Kfz: Bedauerlicherweise kann / will die Firma das aber nicht anwenden für die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h gegenüber solchen lebensgefährlichen Rasern. Es würde BMW gut anstehen, den Schutz der unbeteiligten Verkehrsteilnehmern gegenüber solchen Rasern ernster zu nehmen.
Raser in seinem möglicherweise tödlichen BMW-Geschoss:
Diese Ausdrucksweise kann mit Fug und Recht verwendet werden, wenn jemand so fährt:
- 50 km/h vorgeschrieben,
- mehr als 200 km/h mit dem BMW gerast.
Das sind
- 60 Meter / Sekunde an Geschwindigkeit
- und 460 Meter an Anhalteweg
Vergleichender Hinweis:
Die gesamte Ortsdurchfahrt durch Immensen hat eine Länge von nur 700 Metern, mehrere Kurven eingeschlossen.
Karte von Immenrode:
https://goo.gl/maps/SgZFygr9wAW3sPpH8
Mehr zum 1.!
Pressebericht über den dankenswerten Einsatz der Polizei im "Presseportal" vom Sonntag, 26.4.2020.
MEHR zum 2.!
Mehr über die dankenswerte Kontrolle der Polizei hier im kompletten Artikel in der HAZ von Samstag, dem 26. April 2020.
Mehr über die dankenswerte Kontrolle der Polizei hier im kompletten Artikel in der HAZ von Samstag, dem 26. April 2020.
Es sit schon relevant.
13 % der im Verkehr Getöteten stirbt durch Unfälle aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit,
das sind von den 3.300 Getöteten etwa 429 - jährlich.
13 % der im Verkehr Verletzten wurde in einem Unfall aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit verletzt,
das sind von den 380.000 Verletzten etwa 49.400 - jährlich,
oder etwa 135 durch nicht angepasste Geschwindigkeit Verletzte - am Tag,
oder etwa sechs durch nicht angepasste Geschwindigkeit Verletzte - pro Stunde.
Radfahrende sind (zu) oft davon betroffen, weil sie - anders als als Kfz-Insassen - bei einem Unfall weitgehend ungeschützt sind, weder durch den "Käfig" durch Autoblech, noch durch Gurte, Nackenstützen bzw. Airbags etc.
Und so schließt sich der Kreis mit den Unfällen und den überhöhten Geschwindigkeiten, die Autohersteller wie BMW nicht automatisch abregeln.
Vorschlag Erhöhung der Strafen:
Die Strafen für zu schnelles Fahren werden, auch auf Betreiben des bundesweiten Fahrrad-Clubs ADFC e.V., ab morgen, also Dienstag, mit Wirksamerden der StVO-Novelle 2020, SEHR kräftig angehoben:
Ab morgen erfolgt der zeitweise Führerschein-Entzug bereits ab einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 21 km/h.
Wir sind uns einig:
DIESE Maßnahme zur Reduzierung überhöhter Geschwindigkeiten wird - im Verbund mit anderen Maßnahmen wie der ebenfalls sehr deutlichen Bußgelderhöhung für Falschparker auf Radwegen - zu einer deutlichen Reduzierung geschwindigkeitsbedingter Unfälle führen.
Hoffentlich.
8-fach:
Und es könnte klappen mit der Reduzierung von Unfällen, denn auch die Bußgelder wurden, gerade für Autofahrer, in der StVO-Novelle 2020 bis zum ACHT-fachen angehoben, gültig ab morgen.
HIER ist die aktuelle Pressemeldung des bundesweiten ADFC e.V zu den Änderungen in der StVO-Novelle 2020:
https://www.adfc.de/pressemitteilung/adfc-experten...