Gewalttäter
Gewalttäter (18) beißt, bespuckt und beschimpft Polizisten aufs Übelste
018.02.10|München Nord|1Facebook Münchner Merkur
Unterschleißheim - Ein 18-jähriger Lagerist hat nach dem Faschingszug in Unterschleißheim eine Schlägerei angezettelt, einem herbeigeeilten Polizisten in den Finger gebissen und dessen Kollegen bespuckt und übelst beschimpft.
Erst heute hat die Polizei diese Attacke gemeldet. Auf der Wache in Oberschleißheim stellte sich heraus, dass der Tobende seit Oktober 2007 auf der sogenannten Proper-Liste beim Polizeipräsidim als Intensivtäter geführt wird. Der 18-Jährige wird sich wegen Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen.
Erst am Donnerstag hat die Polizei diesen Vorfall von Faschingssamstag gemeldet. Beim Faschingstreiben auf dem Rathausplatz in Unterschleißheim, ggen 17 Uhr, nach dem Faschingszug, hatte der 18-Jährige laut Polizei eine „tätliche Auseinandersetzung“ vom Zaun gebrochen. Als ihn eine Streife der Polizeiinspektion Oberschleißheim festnehmen wollte, wehrte er sich heftig. „Einem Polizeibeamten biss er in den Finger, und außerdem beleidigte er die eingesetzten Kollegen mit einem Schwall an übelsten Beschimpfungen“, sagt ein Polizeisprecher. Bei der Durchsuchung des Gewalttäters fanden die Beamten ein Gramm Haschisch. Der junge Mann war kaum zu beruhigen. Auch auf der Polizeiwache wütete er weiter, bespuckte und beleidigte die Beamten. gü
Gewalttäter gibt es überall. Ein Angeklagter eines Sicherheitsdienstes,
der einen flüchtigen Randalierer,mit seinen Kollegen zu Boden geworfen hatte , danach sich auf die Brust des später gestorbenen jungen Mannes,
hatte gesetzt, bis der keine Luft mehr bekam und ins Koma fiel,
bekam jetzt von einem Hildesheimer Gericht 3. Jahre Gefängnis, da keine Notwehr vorgelegen hatte. Der zweite Sicherheitskollege bekam Bewährung,
da er nur die Beine des Randalierers fixirt hatte, Der einschlägig, wegen Schlägereien vorbestrafte verurteilte Sicherheitsmann, geht in Berufung.
Es wurde allerdings später bei dem Randalierer ein Schweizer Allszweckmesser gefunden, das er aber nicht in der Hand hatte. Das Gericht meinte, es läge keine Notwehr vor, zumal der "Randalierer schon flüchtete. Die Wiederbelebungs versuche der belästigten Jugengruppe,hatten leider keinen Erfolg.
Ich schrieb vor diesem Vorfall am See einen Bericht,
über den bekannten "Irenensee" bei Uetze. Dabei wird auch auf das "Unglück" hingewiesen.