ÖDP begrüßt das Urteil des EuGH zu Schiedsgerichten
Becker (ÖDP): „Jahrelanger Protest erfolgreich – Generalangriff auf Demokratie und Rechtsstaat abgewendet!“
Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Unzulässigkeit von privaten Schiedsgerichten innerhalb der Europäischen Union. „Der jahrelange Protest der Freihandelskritiker gegen die Aushöhlung des Rechtsstaats und der Demokratie war berechtigt und jetzt ist er erfolgreich. Das Gericht hat geurteilt, dass derartige Schiedsgerichtsvereinbarungen in zwischenstaatlichen Verträgen unzulässig sind, da diese Klausel Rechtsstreitigkeiten der gerichtlichen Überprüfung nach Unionsrecht entzieht. Einfach ausgedrückt: Es darf keine Paralleljustiz und keine privaten Gerichte geben vor denen Konzerne europäische Staaten verklagen können. Diese Entscheidung ist ein echter Grund zur Freude“, so Agnes Becker, kommissarische Bundesvorsitzende der ÖDP.
Die ÖDP sieht sich durch dieses Urteil des höchsten europäischen Gerichts in ihrer Auffassung bestätigt, dass Schiedsgerichtsvereinbarungen in Handelsverträgen unzulässig sind, soweit diese die Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit entziehen. Für CDU/CSU, SPD und FDP gab es in diesem Punkt bislang keine Einsicht, was die ÖDP und viele NGOs stets kritisiert hatten.
Das Urteil könnte auch das Ende der rund 200 Investitionsschutz-Abkommen mit Klauseln zu Investor-Staat-Schlichtungsverfahren (ISDS) zwischen EU und Drittstaaten bedeuten. „Hier muss sichergestellt werden, dass Streitigkeiten aus diesen Abkommen von einem ordentlichen Gericht unter Wahrung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts überprüft werden können“, betont Agnes Becker. Entsprechende Klauseln in den sogenannten „Freihandelsabkommen“ sind weder mit dem Rechtsstaatsgebot noch mit dem Gemeinschaftsrecht der EU vereinbar, unterstreicht die kommissarische ÖDP-Vorsitzende.