Gutachten – Schlechtachten
MontagsGedanken von Bernhard G. Suttner
Wer ein Gutachten in Auftrag gibt, will kein Schlechtachten. Deshalb ist es nötig, den Gutachter sorgfältig auszuwählen. Auch Wirtschaftsminister Gabriel hat ein Gutachten bestellt, um sich ein Bild von der Bedeutung der Investorenschutzregeln im CETA-Freihandelsabkommen zu verschaffen. Wie jetzt bekannt wurde (SZ vom 19.1. S. 17) hat das Gutachten ein Herr Stephan Schill vom Max-Planck-Institut in Heidelberg verfasst. Herr Gabriel hat dieses Gutachten dazu benutzt, den SPD-Parteitag davon zu überzeugen, dass der Investorenschutz eine feine, völlig ungefährliche Sache ist. Herr Schill hat eben ein echtes Gut-achten geliefert. Man sollte wissen, dass der Gutachter Schill auf der Schlichterliste der Weltbank für die Besetzung internationaler Schiedsgerichte steht, bei denen der Investorenschutz verhandelt wird. Wen wundert es, dass dieser Mann sein Geschäft prima findet?
Der Staatsrechtsprofessor Siegfried Broß wäre keine geeigneter Gut-achter gewesen. Dieser Wissenschaftler sieht im Investorenschutz durch außerstaatliche Schiedsstellen einen Verfassungsbruch, den Deutschland und die EU niemals unterschreiben dürfen.
Wie gesagt: Wer ein schönes Gutachten haben will, muss immer darauf achten, dass die richtigen Leute den Auftrag bekommen. Demnächst wird über CETA (die Blaupause für TTIP) im Bundestag entschieden. Hallo liebe SPD-Abgeordnete: Aufwachen!