Für dumm verkauft!
Kommentar von Hermann Striedl zur Europäischen Bürgerinitiative
Groß war der Jubel aller Claqueure - aber auch von kritischen Organisationen - über die Einführung einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI). Sie wurde als erstes transnationales Instrument direkter Demokratie gefeiert: Sie sei die Möglichkeit einer echten Bürgerbeteiligung, sie sei die Chance für das europäische Einigungsprojekt, indem die Bürger gemeinsam grenzüberschreitend agieren könnten. Den EU-Kritikern werde gezeigt, dass die EU auf dem besten Weg sei, eine wahre Demokratie zu sein.
Damit die so gewährte demokratische Beteiligung in Grenzen bleibt, zimmerte die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung, die es normalen Initiatoren und Verbänden nahezu unmöglich macht, eine Bürgerinitiative durchzuführen. So ist es für eine Initiative erforderlich, dass sie mindestens von einer Million Bürger unterstützt wird, dass die Initiative mindestens in einem Viertel der EU-Staaten (zur Zeit sieben) ein bestimmtes Quorum erreicht. Dies wird von Europaabgeordneten und von ein paar Politikern gegenwärtig gerügt. Was aber verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass eine erfolgreiche Bürgerinitiative keinerlei Recht der Bürger bedeutet, an der EU-Politik mitzuwirken. Das Initiativrecht, einen dem Bürgerbegehren berücksichtigenden Gesetzentwurf einzubringen, verbleibt allein bei der EU-Kommission. Auch wenn die Bürgerinitiative alle Zulässigkeitskriterien erfüllt, bedeutet dies lediglich, dass die EU-Kommission aufgefordert ist, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Die EU-Kommission behält sich unbeschränkt vor, wie sie mit dem Thema umgeht, das Gesetzesinitiativrecht verbleibt allein bei ihr. Die Bürger haben auf die Entscheidung keinerlei Einfluss, sie haben auch keinerlei Kontrollrecht.
Danke für die Info, das ist auch Wasser auf die Mühlen der Euro- Gegner...