Zum Schutz der Bürger Gesetzeslücken bei nachträglicher Sicherungsverwahrung schließen
„Es ist ein Skandal, wenn die derzeitige Rechtslage es zulässt, dass gefährliche Sexualstraftäter frei auf unseren Straßen herumlaufen können“, erklärt Georg Schmid, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. „Im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung gibt es eine Gesetzeslücke, die dringend geschlossen werden muss“, fordert Schmid. Anlass sind aktuelle Medienberichte über schwere Sexualstraftäter, die trotz fortbestehender Gefährlichkeit nach Verbüßung ihrer Strafe aus der Haft entlassen werden müssen. „Zum Schutz der Bevölkerung vor hochgefährlichen Straftätern ist es dringend geboten, die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auch bei Ersttätern zu erleichtern“, ergänzt Thomas Kreuzer, stellvertretender Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion. Die Bürgerreaktionen zeigten, dass dieser sachlich gebotene Lückenschluss auch von der Bevölkerung gefordert werde.
Petra Guttenberger, Vorsitzende des Arbeitskreises Verfassung, Recht und Parlamentsfragen, wies auf den auf Initiative der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Gesetzentwurf des Bundesrats vom 19.05.2006 zur Stärkung der Sicherheitsverwahrung hin (BR-Drs. 139/06). Eine vollständige Umsetzung sei aber bislang am „nicht nachvollziehbaren Widerstand der SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gescheitert“, so Fraktionsvorsitzender Schmid. „Hier muss schnellstmöglich etwas geschehen!“ Schmid forderte die Staatsregierung auf, sich weiterhin mit Nachdruck auf Bundesebene für die vollständige Umsetzung des Gesetzentwurfs einzusetzen.