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Sexualstrafrecht in der Diskussion

Aiwanger: Kinderschutz ist oberstes Gebot

Zur aktuellen Debatte über Zugriffsrechte auf Sexualstraftäterdateien im Bereich des Kindesmissbrauchs betont FW-Landes- und Fraktionsvorsitzender Hubert Aiwanger, dass selbstverständlich der größtmögliche Schutz von Kindern oberste Priorität hat. Derzeit hat die Polizei in Bayern alle Informationen über Straftäter aus diesem Bereich in der Datei „HEADS“ gespeichert und soll aufgrund dieser Informationen die Bevölkerung schützen. Hier müsse zunächst mal geprüft werden, so Aiwanger, ob die Polizei bei der immer dünner werdenden Personaldecke dazu überhaupt noch in der Lage ist. Vor allem, ob sie den Tagesablauf von rückfallgefährdeten Personen überhaupt entsprechend kontrollieren kann und ob sie es z.B. überhaupt bemerken würden, wenn die sich in einem Sportverein im Jugendbereich engagieren wollen.

Ein bundesweites Zentralregister nach bayerischem Vorbild und das Schließen von Gesetzeslücken bezüglich nachträglicher Sicherheitsverwahrung sei zu begrüßen, so Aiwanger. So könne zum einen verhindert werden, dass Personen, die Vorstrafen im Bereich des Kindesmissbrauchs haben, nach einem Wohnsitzwechsel unerkannt in kinder- und jugendsensiblen Bereichen tätig werden können. Bei statistisch belegten 80 Prozent Rückfallgefahr in Fällen von Kindesmissbrauch müsse es künftig auch selbstverständlich sein, zum Zeitpunkt der Haftentlassung das individuelle Gefährdungspotential erneut zu beurteilen, um evtl. eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung anordnen zu können. Diese Beurteilung muss bisher bereits bei der Verurteilung geschehen, was nicht immer praxisgerecht sei.

Aiwanger appelliert allerdings auch, das sensible Thema Kindesmissbrauch nicht zu Wahlkampfzwecken zu missbrauchen und nachher wieder zu den Akten zu legen. Gerade die CSU, die das Thema momentan heiß diskutiert, müsse sich fragen lassen, warum das CSU-geführte Bundeswirtschaftsministerium bei Reglementierungen von Kinderpornografie im Internet so „mauert“. Dringend nötig sei neben gezielten Verbesserungen im Strafrecht auch ein deutlicher Ausbau der Therapie für Personen mit pädophilen Neigungen, so Aiwanger abschließend.

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2 Kommentare

Ein Bauchthema.
Man möchte gleich zustimmen.

Aber der Kopf hat Bedenken.

Der denkt an Datenmissbrauch.
Oder Ausweitung auf andere Personen- bzw. Tätergruppen.
Usw.

Ob das BMWi wirklich mauerte oder nur vor der Wahl nicht mit einem verfassungswidrigen Gesetz auf die Nase fallen wollte, sei einmal dahingestellt. Das ZDF zeigt, wohin die Reise geht: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/860782

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