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Schulschwimmhalle Thannhausen profitiert von verbesserten Förderbedingungen des Freistaats

  • Thannhausens 1. Bürgermeister Georg Schwarz
  • hochgeladen von Stephan Schwarz

Für den Erhalt von kommunalen Schulschwimmbädern gelten seit April dieses Jahres neue Förderbedingungen. Die staatliche Unterstützung von Generalsanierungen von Schulschwimmbädern im Rahmen des Artikels 10 des Finanzausgleichsgesetzes wird durch eine erweiterte Bestandsschutzregelung deutlich verbessert. Für die Schwimmhalle der Mittelschule Thannhausen kann der verbesserte Bestandsschutz vollumfänglich zur Anwendung kommen. Dies teilen der heimische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter, Landrat Hubert Hafner sowie Thannhausens 1. Bürgermeister Georg Schwarz (alle CSU) mit.

Bislang wurde die staatliche Förderung von derartigen Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage der derzeitigen Schülerzahlen ermittelt. Demgegenüber war man bei Planung und Bau von Schulschwimmhallen seinerzeit von einem wesentlich höheren Flächenbedarf ausgegangen. MdL Alfred Sauter hatte sich gegenüber dem Staatssekretär im Finanzministerium, Franz Josef Pschierer, MdL, dafür ausgesprochen, dass die Förderung der Generalsanierung von Schulschwimmhallen sich an den ursprünglichen Gegebenheiten und nicht an heutigen Verhältnissen orientieren muss und auf eine Änderung der Fördervoraussetzungen gedrängt.

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs fördert der Freistaat unter anderem die Kosten der Generalsanierung kommunaler Schulschwimmbäder. Durch eine Erweiterung der bisherigen Bestandsschutzregelung können bei bestehenden kommunalen Schulschwimmbädern, die generalsaniert werden sollen, künftig der Förderung auch Flächen zugrunde gelegt werden, die über den aktuellen schulischen Bedarf hinausgehen. Die kommunalen Sachaufwandsträger werden hierdurch spürbar entlastet.

Durch die Erweiterung der Bestandsschutzregelung wird die Förderung der Generalsanierung in dem Umfang zugestanden, wie die ursprüngliche Neuerrichtung insgesamt gefördert wurde. Als Kostenhöchstwert gilt der aktuelle Kostenrichtwert für die ursprünglich errichteten und geförderten Übungseinheiten.

Voraussetzung für die Förderung ist ein aktuell für eine Übungseinheit anerkannter schulischer Bedarf von mindestens 40 Sportklassen. Weitere Fördervoraussetzung ist, dass die ursprünglichen Baukosten des Schulschwimmbades aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs oder aus anderen Landesmitteln bezuschusst wurden und der Freistaat insoweit einen entsprechenden kommunalen Bedarf anerkannt hat.

Das Schwimmbad in Thannhausen ist von der Größe her zwischen einer Einzel- und einer Doppelübungsstätte einzuordnen. Als interpolierten Kostenrichtwert hat die Regierung von Schwaben rund 2.976.000 Euro ermittelt. Damit können die tatsächlich zuweisungsfähigen Kosten der Maßnahme von rund 2.493.000 Euro in voller Höhe der Förderung zugrunde gelegt werden. Die Regierung von Schwaben hat dem Schulverband Thannhausen eine vorläufige Gesamtzuweisung von 950.000 Euro in Aussicht gestellt, was einem Fördersatz von rund 38 Prozent entspricht. „Mit Blick auf die Finanzdaten der am Schulverband beteiligten Kommunen ist dieser überdurchschnittliche Fördersatz sachgerecht und angemessen. Mit der Zuweisung wird die Baumaßnahme in Thannhausen bestmöglich gefördert“, so MdL Alfred Sauter.

Landrat Hubert Hafner: „Der neu geregelte Bestandsschutz bei der Generalsanierung von Schwimmhallen stellt eine Verbesserung der Fördersituation dar. Ursprünglich war die Regierung von Schwaben von zuweisungsfähigen Gesamtkosten für die Sanierung des Schwimmbades in Thannhausen in Höhe von rund 1.344.000 ausgegangen. Bei einem Fördersatz von 38 Prozent hätte dies eine Gesamtzuweisung von lediglich rund 510.000 Euro zur Folge gehabt. Die nun angekündigte Gesamtzuweisung von 950.000 Euro liegt deutlich über dem bisher zu erwartenden Förderbetrag und ist somit positiv zu bewerten.“

Thannhausens 1. Bürgermeister Georg Schwarz: „Der Schulverband Thannhausen und seine Mitgliedsgemeinden profitieren nicht unerheblich, aber zu Recht von dieser neuen Regelung, durch welche sich der ursprünglich im Raum stehende Förderbetrag deutlich erhöht. Wir freuen uns, dass die Förderung auf die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort abstellt und nicht auf Jahrzehnte alte Förderentscheidungen zurückgreift. Wir haben diese positive Wendung im Kern unserem Abgeordneten Alfred Sauter zu verdanken. Unserem Anliegen wurde mit dieser Förderzusage vollends Rechnung getragen.“

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