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Länderfinanzausgleich muss reformiert werden

Der Reformbedarf im bundesstaatlichen Länderfinanzausgleich beschäftigte auch den CSU-Kreisverband Günzburg in seiner jüngsten Vorstandssitzung. Landtagsabgeordneter und CSU-Kreisvorsitzender Alfred Sauter: „Der Freistaat Bayern bleibt auch im Jahr 2012 mit großem Abstand das führende Geberland im Länderfinanzausgleich. Die bayerischen Steuerzahler finanzieren mit insgesamt 3,7 Mrd. Euro die Schulden der anderen Bundesländer mit. Damit fließen derzeit 16 Prozent der bayerischen Steuereinnahmen an die anderen Länder ab.“ Neben Bayern bezahlen lediglich Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg in den Länderfinanzausgleich ein. Auf der Seite der Nehmerländer steht weiterhin Berlin mit über 3 Milliarden Euro mit weitem Abstand an der Spitze, gefolgt von den neuen Bundesländern. „Obwohl auch der Freistaat früher von der länderübergreifenden Solidarität profitiert hat, macht es die extrem hohe Ungerechtigkeit für die bayerischen Steuerzahler nötig, das System der Finanzierung des Länderfinanzausgleiches zu überarbeiten“, so Sauter.

Bayern hat aus dem Länderfinanzausgleich seit dessen Einführung rund 3,4 Mrd. Euro erhalten, insgesamt jedoch mehr als 38,3 Mrd. Euro einbezahlt. Damit ist der Freistaat zum stärksten Geberland des Länderfinanzausgleiches geworden. Solidarität und Eigenverantwortung stehen im Rahmen des Länderfinanzausgleiches in einem engen Zusammenhang. Von den Bundesländern, die Gelder aus dem Länderfinanzausgleich erhalten, ist daher zu erwarten, dass diese sich um die Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Situation bemühen. Dazu mangelt es vielen Bundesländern jedoch erkennbar an dem entsprechenden Willen. „Trotz der Bereitschaft zur Solidarität der bayerischen Bürgerinnen und Bürger, muss mit Blick auf die enorme finanzielle bayerische Belastung durch den Länderfinanzausgleich von rund 3,7 Mrd. Euro allein im Jahr 2012 die Frage nach den Grenzen dieser Solidarität gestellt werden. Das System des Länderfinanzausgleiches in seiner derzeitigen Form ist dringend reformbedürftig. Das Ziel einer solchen Reform muss ein gerechter und maßvoller Finanzausgleich sein, der seine eigentliche Funktion als Hilfe zur Selbsthilfe erfüllt und die Zahler nicht überfordert“, so MdL Sauter. Die Pflicht zur Einzahlung in den Länderfinanzausgleich sollte daher künftig begrenzt werden. „Die derzeitige Regelung, wonach erst bei einer Abschöpfung von mehr als 72,5 Prozent der überdurchschnittlichen Finanzkraft die Grenze erreicht ist, muss zu einer angemessenen Belastungsobergrenze umgestaltet werden“ so MdL Alfred Sauter.

Ein reformierter Länderfinanzausgleich müsste vielmehr Anreize schaffen für die Nehmerländer ihre Finanzen zu konsolidieren. Jedes Land, das sich bemüht, seinen Haushalt in Ordnung zu bringen, muss künftig im System des Finanzausgleichs belohnt werden. „Diejenigen Bundesländer, die ihre defizitären Haushalte nicht in Griff bekommen, sollten mit entsprechenden Konsequenzen rechnen müssen. Die Einrichtung eines Stabilitätsmechanismus verbunden mit einem Sanktionsmanagement wie auf europäischer Ebene, sollte auch für den bundesstaatlichen Länderfinanzausgleich vorgesehen werden“, so Sauter.

Ein weiterer Schritt in Richtung eines gerechteren Länderfinanzausgleiches ist eine Stärkung der Länder in Hinblick auf die Steuerautonomie. Grundsätzlich sollten Steuern, die nur den Ländern oder ihren Kommunen zustehen, auch von ihnen gestaltet werden. Die einzelnen Bundesländer sollten die Möglichkeit haben, ihre Einnahmen über eigene steuerpolitische Maßnahmen zu beeinflussen. Schon vor dem Auslaufen der bisherigen Regelungen in Bezug auf den bundesstaatlichen Länderfinanzausgleich 2019 sollte in diesem Bereich Neuland beschritten werden. „Der Freistaat Bayern hat den Bundesländern, die Gelder aus dem Länderfinanzausgleich erhalten, ein faires und konstruktives Angebot zur Neugestaltung des Länderfinanzausgleiches unterbreitet. Leider haben diese keine Bereitschaft gezeigt, eine Änderung der derzeitigen Regelung herbeizuführen. Der CSU-Kreisverband Günzburg begrüßt daher den Beschluss des bayerischen Kabinetts, die Verfassungsmäßigkeit des Länderfinanzausgleichs vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen“, so CSU-Kreisvorsitzender Alfred Sauter abschließend.

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