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Förderung des kommunalen Straßenbaus im Landkreis Günzburg | Politik | Günzburg

Der kommunale Straßenbau im Landkreis Günzburg wurde zwischen 2005 und 2010 mit rund 15 Millionen Euro vom Freistaat Bayern gefördert. Dies teilt der heimische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter (CSU) mit. Dabei beteiligte sich das Land bei einigen Baumaßnahmen mit einem Anteil von mehr als 50 Prozent an den Gesamtkosten. Für das laufende Jahr 2011 sind weitere Straßenbaumaßnahmen geplant, die voraussichtlich Kosten von ca. 1,85 Millionen Euro verursachen werden. „Ich bin zuversichtlich, dass trotz der angespannten Finanzlage auch für diese Projekte Fördermittel zur Verfügung gestellt werden können“, so Alfred Sauter.

Eine gute Verkehrserschließung auch innerhalb der Kommunen habe eine große Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Gleichzeitig stellten der weiterhin stark wachsende Straßenverkehr sowie das damit verbundene Gefahrenpotential eine Belastung für Städte und Dörfer dar. „Der Wunsch der betroffenen Anwohner nach dem Bau von Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen ist daher ebenso verständlich wie der Ruf nach dem weiteren Ausbau der Radwege in der Region sowie einer Verbesserung der Ortsverbindungsstraßen“, so MdL Alfred Sauter.

Die hohen Kosten dieser teilweise kommunalen Straßenbaumaßnahmen übersteigen oft die finanziellen Spielräume der Kommunen. Der Freistaat Bayern unterstützt deshalb den Landkreis Günzburg und dessen kreisangehörige Gemeinden mit staatlichen Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und nach Artikel 13c des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Die Fördermittel sollen die rasche Durchführung bereits begonnener und die schnelle Umsetzung geplanter Straßenbauprojekte gewährleisten.

Durch die finanzielle Unterstützung des Freistaats konnte im Landkreis Günzburg in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl an Straßenbauvorhaben verwirklicht werden. Zu den größten und kostenintensivsten gehören der Ausbau der Ortsdurchfahrt Deubach im Zuge der Kreisstraße GZ 17 mit Gesamtkosten von 610.000 Euro sowie der Ausbau der Wiesenthalstraße zwischen der Staatsstraße 2023 und der Staatsstraße 2025 in Thannhausen mit Kosten in Höhe von 950.000 Euro. 1,12 Millionen Euro wurden in den Ausbau der Kreisstraße GZ 13 südlich von Deisenhausen investiert, 3,89 Millionen Euro flossen in den Neubau der Nordumfahrung Burgau, Bauabschnitte II und IV, im Zuge der Kreisstraße GZ 31. Mit 840.000 Euro schlug der Ausbau der Kreisstraße GZ 13 in Haupeltshofen zu Buche. Für 2,97 Millionen Euro wurde die Donaubrücke in Günzburg im Zuge der Heidenheimer Straße ausgebaut. Die beiden Bauabschnitte des Ausbaus der Gemeindeverbindungsstraße Riedheim-Weißingen verursachten Kosten in Höhe von insgesamt über 2,3 Millionen Euro. 6,33 Millionen Euro flossen in den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Burgau und Konzenberg. Für 680.000 Euro wurde entlang der Kreisstraße GZ 17 bzw. A 4 zwischen Freihalden und Gabelsbachergreuth ein Geh- und Radweg errichtet sowie eine Oberbauverstärkung durchgeführt. Ebenfalls für 680.000 Euro konnte der Oberbau der Kreisstraße GZ 1 zwischen Burtenbach und der Landkreisgrenze verstärkt werden.

Im Laufe der letzten zwölf Monate wurden drei Vorhaben im Landkreis Günzburg mit staatlichen Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz realisiert. Hierzu gehören die Erneuerung der Brücke über die Bahn bei Freihalden im Zuge der Kreisstraße GZ 17 mit Gesamtkosten von 1,33 Millionen Euro. Für 490.000 Euro erfolgte der Ausbau der Schreieggstraße in Thannhausen. Erst vor wenigen Monaten wurden für über 500.000 Euro der Kreuzungsumbau sowie die Oberbauverstärkung in der Ortsdurchfahrt Rettenbach im Zuge der Kreisstraße GZ 31 durchgeführt.
Auch in der näheren Zukunft stehen wichtige kommunale Straßenbauprojekte zur Verwirklichung an, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden:

- Ausbau der Kreisstraße GZ 29 zwischen Ettlishofen und der Staatsstraße 2020 mit Geh- und Radweg bis zur Staatsstraße 2023. Die Gesamtkosten betragen rund 520.000 Euro. Die Regierung hat ihre Zustimmung zum Baubeginn erteilt, die Maßnahme befindet sich im Bau. Der Förderantrag soll demnächst der Obersten Baubehörde zur Programmaufnahme vorgelegt werden.
- Ausbau der Kreisstraße GZ 29 zwischen Hetschwang und der Grenze zum Landkreis Neu-Ulm mit Errichtung eines Geh- und Radwegs für rund 340.000 Euro. Die Regierung hat ihre Zustimmung zum Baubeginn erteilt, die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung. Der Förderantrag wird demnächst der Obersten Baubehörde zur Programmaufnahme vorgelegt.
- Neubau der Südumfahrung Leipheim mit Gesamtkosten in Höhe von rund 7,2 Millionen Euro. Der Zuwendungsantrag liegt der Regierung von Schwaben vor. Ende 2010 wurde die B 10 zur Gemeindestraße abgestuft. Die Baurechtschaffung erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung. Seit April 2011 liegt für den Kreisverkehr an der Kreisstraße GZ 4 und der Gemeindestraße Baurecht vor. Für die Südumfahrung selbst soll der Satzungsbeschluss voraussichtlich am 08.09.2011 erfolgen. Ein Baubeginn in 2011 wäre möglich, sofern eine Programmaufnahme in 2011 erfolgen kann.
- Ausbau der Kreisstraße GZ 2 zwischen Maria Vesperbild und der Landkreisgrenze mit Anlage eines Geh- und Radwegs. Die Maßnahme soll bis Langenneufnach (Kreisstraße A 13) gemeinsam mit dem Landkreis Augsburg durchgeführt werden. Der Beginn der Baumaßnahme ist für das Jahr 2012 vorgesehen. Das Vorhaben wird Kosten von rund 2,3 Millionen Euro verursachen.
- Ausbau der Ortsdurchfahrt Freihalden im Zuge der Kreisstraße GZ 17. Die Maßnahme, die der Landkreis Günzburg gemeinsam mit dem Markt Jettingen-Scheppach durchführen wird, soll ebenfalls im Jahr 2012 verwirklicht werden und wird voraussichtlich zu Gesamtkosten in Höhe von rund 900.000 Euro führen.
- Ausbau der Kreisstraße GZ 8 zwischen Mindelzell und der Landkreisgrenze. Das Projekt wird voraussichtliche Kosten von rund 4,8 Millionen Euro verursachen und befindet sich derzeit im Planungsstadium. Der Landkreis Günzburg beabsichtigt, den Zuwendungsantrag bis 1. September 2012 einzureichen. Die Realisierung des Vorhabens ist für 2013 vorgesehen.

Bereits abgeschlossen werden konnte der Bau eines unselbständigen Geh- und Radweges an der Staatsstraße 2525 zwischen Balzhausen und Nachstetten. Die Gesamtkosten betragen 690.000 Euro. Davon sind 430.000 Euro zuwendungsfähige Kosten. Die Gemeinden Aichen und Balzhausen erhalten eine Festbetragsförderung in Höhe von 330.000 Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG). Die Maßnahme wurde im Jahr 2010 fertiggestellt. Der Verwendungsnachweis wird derzeit vom Staatlichen Bauamt in Krumbach geprüft. Im diesem Jahr konnte bereits der unselbständige Geh- und Radweg entlang der Staatsstraße 2023 zwischen Straß und Silheim fertiggestellt werden. Die Gesamtkosten betragen 690.000 Euro. 590.000 Euro sind zuwendungsfähig. Der Freistaat Bayern stellt Fördermittel in Höhe von 460.000 Euro nach FAG zur Verfügung. Der Verwendungsnachweis soll in diesem Jahr erstellt werden. Ebenfalls wurde in 2011 bereits der 3. Bauabschnitt des unselbständigen Geh- und Radwegs an der Staatsstraße 2027 zwischen Aichen und Muttershofen fertiggestellt. Hier betragen die Gesamtkosten 390.000 Euro. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 320.000 Euro erhält der Markt Ziemetshausen eine Zuwendung seitens des Freistaats in Höhe von 240.000 Euro. Der Verwendungsnachweis wurde erstellt.

In kommunaler Sonderbaulast wird derzeit die Kreuzung der Kreisstraße GZ 17 mit der Staatsstraße 2024 bei Wettenhausen in einen Kreisverkehr umgebaut. Die Maßnahme soll bis Oktober 2011 abgeschlossen werden und verursacht Kosten in Höhe von rund 300.000 Euro. Die Aufnahme der Baumaßnahme in das staatliche Förderprogramm wird noch im Jahr 2011 erfolgen. Landtagsabgeordneter Alfred Sauter: „Bei der Kreuzung handelt es sich um einen bekannten Unfallschwerpunkt. Die örtliche Unfallkommission hat wiederholt die Dringlichkeit und Notwendigkeit der Maßnahme angemahnt und einen zeitnahen und zügigen Kreuzungsumbau gefordert.“ Zudem sei, wie MdL Alfred Sauter weiter erklärt, die Staatsstraße 2024 neben der B 16 die wichtigste Nord-Süd-Verbindung im Landkreis Günzburg und übernehme darüber hinaus eine wichtige Zubringerfunktion zur Autobahn A 8 in Richtung Augsburg bzw. München: „Eine Beseitigung der längst erkannten Sicherheitsdefizite im Bereich der Kreuzung der Staatsstraße 2024 und der Kreisstraße GZ 17 ist daher dringend erforderlich. Es freut mich, dass dies nun in die Tat umgesetzt wird.“ Sauter hatte sich nachdrücklich für eine Realisierung der Maßnahme noch im Jahr 2011 eingesetzt.

Ebenfalls in kommunaler Sonderbaulast sollen in näherer Zukunft mehrere Staatsstraßenumgehungen realisiert werden. Die Gemeinden sorgen auf diese Weise dafür, dass ihre Ortskerne vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Folgende Ortsumgehungen sind in den nächsten Jahren im Landkreis Günzburg geplant:

- Bau der Ortsumfahrung für den Markt Burtenbach im Zuge der Staatsstraße 2025 mit Gesamtkosten in Höhe von 10,5 Millionen Euro. Der Planfeststellungsbeschluss vom 15.11.2007 wurde von drei Privatpersonen beklagt. Der Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof soll voraussichtlich im Oktober 2011 stattfinden. Unter der Voraussetzung, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht aufgehoben wird, kann der Baubeginn für 2012 eingeplant werden.
- Bau der Ortsumfahrung Münsterhausen an der Staatsstraße 2025 mit Gesamtkosten von 10 Millionen Euro. Der Markt Münsterhausen hat sich für eine Trassenführung im Westen des Marktes entschieden. Es bestehen Probleme im Bereich des Artenschutzes. Baurecht soll über ein Bebauungsplanverfahren geschaffen werden.
- Realisierung der Ortsumfahrung Offingen im Zuge der Staatsstraße 2028. Für den Abschnitt westlich der Staatsstraße 2024 wird der Freistaat Bayern die Baulast übernehmen (Kosten: 2,7 Millionen Euro). Östlich der Staatsstraße 2024 wird der Markt Offingen die Umfahrung in kommunaler Sonderbaulast realisieren. Die Maßnahme wird Kosten in Höhe von insgesamt rund 6 Millionen Euro verursachen. Die Einleitung der Planfeststellung wurde am 11. April 2011 beantragt. Der Erörterungstermin fand am 26. Juli 2011 statt. Sofern keine umfangreichen Tekturen erforderlich werden und es keine Klagen gibt, könnte Mitte 2012 Baurecht vorliegen.
- Bau der Ortsumfahrung Röfingen mit Gesamtkosten in Höhe von rund 3,9 Millionen Euro. Das Projekt untergliedert sich in einen Sonderbaulastabschnitt und zwei Regelbaulastabschnitte. Der Freistaat Bayern übernimmt in Regelbaulast sowohl den Abschnitt nördlich der B 10 einschließlich des Kreisverkehrs auf der B 10 sowie die Einmündung an der Verbindungsspange zur neuen Autobahnanschlussstelle „Burgau“. Das verbleibende Mittelstück zwischen dem Kreisverkehr an der B 10 und der Einmündung an der Verbindungsspange wird in Sonderbaulast realisiert. Die Genehmigung der Flächennutzungspläne durch das Landratsamt Günzburg ist bereits erfolgt. Zudem haben die beteiligten Gemeinden ihre Bebauungspläne durch entsprechende Satzungsbeschlüsse in Kraft gesetzt. Nach Erlangung des Baurechts wird das Staatliche Bauamt Krumbach die weiteren Planungen übernehmen.

Landtagsabgeordneter Alfred Sauter: „Ich werde mich auch in Zukunft dafür einsetzen, für anstehende Bauvorhaben im Landkreis Günzburg trotz knapper öffentlicher Mittel möglichst hohe Förderleistungen vom Freistaat Bayern zu erhalten. Ein gut ausgebautes und sicheres Straßennetz ist unverzichtbar, um Mobilität zu gewährleisten. Diese ist Grundvoraussetzung für Wachstum und Beschäftigung in unserer arbeitsteiligen Wirtschaft, für eine hohe Wohn- und Lebensqualität und damit für den Wohlstand unserer Gesellschaft.“

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