Förderung des kommunalen Straßenbaus im Landkreis Günzburg nach Art. 13c Finanzausgleichsgesetz
Der kommunale Straßenbau im Landkreis Günzburg wurde zwischen 2006 und 2011 mit fast 1,7 Millionen Euro nach Artikel 13c des Finanzausgleichsgesetzes vom Freistaat Bayern gefördert. Die Mittel des Härtefonds gemäß Artikel 13c FAG, ermöglichen es Gemeinden, Förderungsleistungen durch den Freistaat zur dringend notwendigen Verbesserung ihrer Verkehrsinfrastruktur zu beantragen. Dies teilt der heimische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter (CSU) mit. Für das laufende Jahr 2012 sind weitere Straßenbaumaßnahmen geplant, die voraussichtlich Kosten von ca. 600.000 Euro verursachen werden. „Ich setze mich auch hier dafür ein, dass für diese Projekte Fördermittel zur Verfügung gestellt werden“, so Alfred Sauter.
Eine gute Verkehrserschließung auch innerhalb der Kommunen habe eine große Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Gleichzeitig stellten der weiterhin stark wachsende Straßenverkehr sowie das damit verbundene Gefahrenpotential eine Belastung für Städte und Dörfer dar. Der Freistaat Bayern unterstützt deshalb den Landkreis Günzburg und dessen kreisangehörige Gemeinden mit staatlichen Fördermitteln nach Artikel 13c des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Die Fördermittel ermöglichen die rasche Durchführung bereits begonnener und die schnelle Umsetzung geplanter Straßenbauprojekte.
Seit 2009 konnten eine Reihe von Baumaßnahmen abgeschlossen werden, die nach Aritkel 13c Finanzausgleichsgesetz gefördert wurden. Der Neubau eines Geh-, Rad- und Wirtschaftsweges an der Kreisstraße 31 zwischen Burgau und Remshart konnte im Oktober 2011 für den Verkehr freigegeben werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betrugen 320.000 Euro. Davon waren 220.000 Euro zuwendungsfähige Kosten. Die Stadt Burgau erhielt eine Festbetragsförderung in Höhe von 90.000 Euro nach Art. 13c Finanzausgleichsgesetz (FAG). Im Juni 2012 konnte der Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg entlang der Kreisstraße GZ 10 zwischen Haldenwang und Winterbach fertiggestellt werden. Die Gesamtkosten betrugen 650.000 Euro. 510.000 Euro waren zuwendungsfähig. Der Freistaat Bayern stellte Fördermittel in Höhe von 240.000 Euro nach Art. 13c FAG zur Verfügung. Ebenfalls wurde im Juni 2012 der Bauabschnitt des Geh- und Radwegs an der Kreisstraße GZ 10 zwischen Waldkirch und Winterbach fertiggestellt. Hier betrugen die Gesamtkosten 300.000 Euro. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 240.000 Euro erhielt die Gemeinde Winterbach eine Zuwendung seitens des Freistaats in Höhe von 110.000 Euro. Kurz vor der Fertigstellung im Oktober 2012 befindet sich der Neubau der Günzbrücke am Stadtberg in Günzburg. Das Bauvorhaben mit Gesamtkosten von derzeit ca. 1,2 Millionen Euro und zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 1,08 Millionen Euro wird mit 540.000 Euro vom Freistaat gefördert.
Auch in der näheren Zukunft stehen wichtige kommunale Straßenbauprojekte an, die nach Art. 13c FAG gefördert werden:
• Neubau eines Geh- und Radweges von Wattenweiler nach Neuburg an der Kammel mit Gesamtkosten in Höhe 270.000 Euro. Das Bauvorhaben gliedert sich zwei Bauabschnitte. Der Baubeginn für den ersten Bauabschnitt ist für 2012 vorgesehen, der zweite Bauabschnitt soll 2013 folgen. Eine Anteilsfinanzierung ist vorgesehen.
• Ausbau der Eichbergstraße in Thannhausen. Das Bauvorhaben wird Kosten in Höhe von 1,21 Millionen Euro verursachen. Eine Festbetragsförderung ist vorgesehen.
Landtagsabgeordneter Alfred Sauter: „Die Baumaßnahmen zwischen Wattenweiler und Neuburg sowie in Thannhausen verbessern die Verkehrssituation für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger. Ich bin zuversichtlich, dass der Freistaat auch hier einen Beitrag für die Verkehrssicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger leisten wird.“