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Dringlichkeitsanträge für Mittelstand und ländlichen Raum

Trotz BayernLB - Desaster verlieren die FW zentrale landespolitische Anliegen nicht aus dem Auge. Mit drei Dringlichkeitsanträgen fordern die Freien Wähler die Staatsregierung auf, Mittelstand und ländlichen Raum zu stärken.

Der für den Landkreis Günzburg zuständige Landtagsabgeordnete der Freien Wähler Bernhard Pohl fordern die Staatsregierung auf, den Landtag umfassend über den Sachstand zum Bayerischen Breitbandförderprogramm zu informieren. Die flächendeckende Grundversorgung Bayerns mit Breitbandanschlüssen ist für Wirtschaftsunternehmen, Privathaushalte, Verwaltung und Vereine gleichermaßen wichtig und muss schnell vorangetrieben werden. Die Einführung einer schnellen Internetverbindung in den noch unversorgten Gebieten ist auch im Sinne der Chancengerechtigkeit für die auf dem Lande arbeitenden und lebenden Menschen unbedingt erforderlich. Die FW begrüßen es daher, dass CSU und FDP als Reaktion auf die Initiative der FW ähnlich lautende Anträge eingebracht haben.

In einem zweiten Dringlichkeitsantrag der FW zur elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerkartendaten wird die Staatsregierung aufgefordert, auch über 2010 hinaus die bisher bewährten Alternativmöglichkeiten der maschinell oder manuell bearbeiteten Lohnsteuerkarten nutzen zu können. Auch sollen die Finanzämter angewiesen werden, die Ausnahmemöglichkeiten für Arbeitgeber flexibler und unbürokratischer zu handhaben. „Das Vorhaben einer elektronischen Lohnsteuerkarte“ so Aiwanger, „darf nicht auf Kosten der kleinen Betriebe verwirklicht werden“.

Auf die nationale Umsetzung des EU-Hygienepakets zielt ein dritter Dringlichkeitsantrag der schwäbischen Landtagsabgeordneten Ulrike Müller und Dr. Leopold Herz.
Die FW wollen erreichen, dass die bestehende Ausnahmeregelung für die Abgabe von kleinen Mengen von Geflügel und Hasenfleisch auch für die Abgabe von Kleinmengen von Wiederkäuer-, Schweine- und Einhuferfleisch ermöglicht wird. Viele kleine Schlachtbetriebe und Direktvermarkter können sich die mit der von der EU vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen verbundenen hohen Investitionen gar nicht leisten. Bei der Zulassung kleiner Schlachtbetriebe ist das geringere Sicherheitsrisiko in Rechnung zu stellen und ein möglichst unbürokratisches Verfahren anzustreben.

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