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Strafanzeige gg. Anwalt Stefan Weidner

Dem Stuttgarter Anwalt Stefan Weidner droht ein straf- und zivilrechtliches Gerichtsverfahren. Er soll im Jahr 2000 unautorisiert aus einer Stuttgarter Wohnung höchstpersönliche Dokumente entwendet haben, die er dann für diverse Mandanten in mehrere Gerichtsverfahren einbrachte und die Tatsachen bewußt verfälschte, um den Prozessgegner bei Gericht zu diskreditieren.

Daneben wird er verdächtigt den Vorsitzenden Richter am OLG Stuttgart Karl-Heinz O. wegen dessen angebl. Homosexualität erpresst zu haben. Dieser hat tatsächlich zwei Urteile zu Gunsten seines Mandanten erlassen, die nach ersten Erkenntnissen offensichtlich nicht mit Recht und Gesetz in Einklang zu bringen sind.

U.a. am 10.03.2010 hatte Weidner in einer öffentlichen Verhandlung verbotene Mitteilungen über andere Gerichtsverfahren (Verstoß: § 353d StGB) öffentlich mitgeteilt und wider besseren Wissens den Prozessgegner der Prozessunfähigkeit bezichtigt, obgleich ihm bekannt war, daß ein namhafter Gutachter dessen Prozessfähigkeit bereits Monate davor bestätigt hatte.

Überdies hat Weidner von derselben Partei doppelte Gebühren eingetrieben und weigert sich diese zurückzubezahlen. Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges ist ebenfalls bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft erstattet worden. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat zwar die Kenntnis über die Strafverfahren bestätigt, wollte sich jedoch nicht weiter äußern.

Weidner tritt als Vorstand des Stuttgarter Homosexuellenvereins SCHWULST e.V. auf und scheint hervorragende Verbindungen in dessen juristische Kreise zu besitzen.

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