GERECHTE ALTERSVORSORGE UND ALTERSVERSORGUNG
EINLADUNG
TERMIN: Samstag, 20. April, 10.00 Uhr, Stuttgart-Hofen, „Haus am See“, Max-Eyth-See.
GERECHTE ALTERSVORSORGE UND ALTERSVERSORGUNG
Erste Podiumsdiskussion in Baden-Württemberg zum Thema vor der Bundestagswahl mit Spitzenpolitikern aus dem Land
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,
liebe Freunde des BRR
eine GERECHTE ALTERSVORSORGE UND ALTERSVERSORGUNG wollen wir vor der Bundestagswahl in den Blickpunkt rücken. Das Thema betrifft und bewegt mehr als 75 % der Menschen im Land.
www.facebook.com/StuttgartaufdieStrasse
Unser gesetzliches Rentensystem steht auf den Säulen Vertrauen und Solidarität. Die Beitragszahler von heute sichern Monat für Monat mit einem beträchtlichen Anteil ihres Einkommens die Renten der Beitragszahler von gestern. Das tun sie in dem Vertrauen, dass auch sie im Alter eine gerechte, sichere Rente erhalten.
Norbert Blüm sagt: Die Renten sind sicher! Wir vom Bündnis sagen: Bundesregierungen unterschiedlichster Couleur haben unser Vertrauen missbraucht, die Rentenkassen zweckentfremdet und geplündert. Sie haben auf Kosten der Beitragszahler und Rentner Staatsaufgaben finanziert oder Geschenke mit der Gießkanne verteilt. Die Zeche zahlten und zahlen Monat für Monat alle, die treu und brav in die Rente einzahlen (müssen). Politik schmälert damit einseitig die Einkommen der rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Das ist die Hälfte der Gesamtbevölkerung. Politik schmälert damit aber auch das Einkommen der Rentner, weil jeder Euro, der aus den Rentenkassen zweckentfremdet entnommen wird, beim Rentner nicht ankommt. Die Rentner sind ein Viertel der Gesamtbevölkerung.
Dazu nur eine Zahl: Seit 1957 wurden den Rentenkassen in der Bundesrepublik 700.000.000.000 Euro (700 Milliarden €) für versicherungsfremde Leistungen entnommen die nicht durch Steuergelder ausgeglichen wurden (Quelle: Aktion Demokratische Gemeinschaft, Tabelle Gegenüberstellung von Steuer-Zuschüssen und versicherungsfremden Leistungen). Das ist die Summe von zwei aktuellen Bundeshaushalten.
Das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. fordert hier eine radikale Umkehr der politisch Handelnden. Es nennt diese Praktiken „Sondersteuer“, „enteignungsgleichen Eingriff“, ja „gesetzlich legalisierten Rentenbetrug“. Es handle sich eindeutig um ein Zwei-Klassen-Recht, wenn „enteignungsgleiche Eingriffe in die Rentenkassen“ allein den Arbeitnehmern und Rentnern zugemutet werden, nicht dagegen den Nicht-Rentenzahlern wie Politikern, Beamten und Freiberuflern.
Die Veranstalter setzen auf eine spannende Diskussion. Diskutieren werden:
Thekla Walker, Landesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen
Katja Mast MdB, Generalsekretärin Baden-Württemberg der SPD
Monica Wüllner, Mitglied im Bundesvorstand der CDU
Pascal Kober MdB, Mitglied im Landesvorstand Baden-Württemberg der FDP
Heidi Scharf, Landessprecherin Baden-Württemberg, DIE LINKE.
Wir laden Sie herzlich ein zu dieser ersten Podiumsdiskussion
GERECHTE ALTERSVORSORGE UND ALTERSVERSORGUNG vor der Bundestagswahl.
Zeigen Sie der Politik durch Ihre Teilnahme an der Veranstaltung wie wichtig Ihnen dieses Thema ist.
Zeigen Sie der Politik durch Ihre Teilnahme an der Veranstaltung auch, dass es Ihnen nicht egal ist was die Politiker/Innen mit Ihren Rentenbeiträgen und den Renten machen.
Bitte helfen Sie uns diese Veranstaltung einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, in dem Sie diese Einladung in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis verteilen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Eicher
Stellvertretender Vorsitzender
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
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Es sind ja keine Überschüsse, es ist das, was durch die diversen Kürzungsfaktoren den Rentnern nicht ausgezahlt wird. Es müssen "Überschüsse" erreicht werden, damit der von RotGrün 2004 geänderte §158 SGB VI angewendet werden kann, um die Beiträge weiter zu senken, damit der Arbeitgeberbeitrag (auch Lohnbestandteil) geringer wird, etc.
Die Reserve ist mittlerweile auch unverantwortlich verringert.
Wer legt eigentlich fest, wie hoch der Rentenpunktwert ist?
Laut dieser Aussage des Petitionsausschuss vom 25. 3.13 kann das nur die Vertreterversammlung des Selbstverwaltungsorgans sein, oder wie?
Auszug aus Antwort Pet. 1-17-06-10000 vom 25. März 2013
Die Entscheidende Aussage des Pet. Ausschusses:
„Selbstverwaltung meint dabei die selbständige und selbstverantwortliche Gestaltung und Verwaltung eigener Angelegenheiten durch eigene Organe vor allem durch öffentlich-rechtliche Körperschaften, die ihre Normen durch Satzung bestimmen. Diese Körperschaften sind dabei von Weisungen übergeordneter staatlicher Behörden frei und unterliegen gemäß §87 SGB IV lediglich der Rechtsaufsicht (und das ist?), also einer Rechtmäßigkeitskontrolle ihres Verwaltungshandelns.
Die Selbstverwaltung ist somit mittelbarer Teil der Staatsverwaltung mit der Freiheit und zugleich mit der Verantwortung, diesen rechtlichen Rahmen aufgabenadäquat, effektiv und effizeient auszufüllen. Ausgeübt wird sie durch die echte, grundsätzliche paritätische Beteiligung von Versicherten und Arbeitgebern (§29 Abs. 2 SGB IV). Anders als auf staatlicher Ebene gegenüber der Exekutive übt hier der Bundestag keine unmittelbare parlamentarische Kontrolle aus. Die Einflussmöglichkeiten des Parlaments liegen allein darin, die gesetzlichen Rahmenvorschriften für die Selbstverwaltungskörperschaften zu schaffen und deren Einhaltung über die Rechtsaufsicht zu kontrollieren.“
Also wird permanent rechtswidrig seitens der Politik in die Selbstverwaltungsautonomie der GRV eingegriffen.
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