Out-Opt Zwangsmitgliedschaft
Arbeitgeber melden der Pflegekammer Baden-Württenberg
Der Arbeitgeber ist unter Androhung von Bußgeldern verpflichtet, die persönlichen Daten der Pflegekräfte an den Gründungsausschuss zu übermitteln. Der/die Mitarbeiter werden noch informiert, dass innerhalb von 6 Wochen Widerspruchsfrist gegen die Registrierung erhoben werden können. Sonst besteht die (Zwangs-)mitgliedschaft. Bei einer erneuten Notlage droht dann die Zwangsrekrutierung. Macron wollte die Karte bei Covid bereits ziehen.
Die Zwangsmitgliedschaft durch das Out-Opt Verfahren beenden.
Der Widerspruch ist wichtig, denn es ist die einzige verbliebene Möglichkeit, Ihre/Deine Meinung zur Errichtung der Kammer einzubringen.
Wichtig:
Wenn mehr als 40 % der Pflegefachpersonen Einspruch einlegen, wird die Kammer nicht errichtet.
Keinen Einspruch erheben, egal ob bewusst oder unbewusst, heißt Zustimmung.
Siehe auch den Kommentar unten - Selbstverständnis der Pflegekammer -. Sie erkennen, was Sie erwarteten wird.
Nachtrag 25.7.23
Arbeitgeber kennt seine Erfordernisse:
Peter Bechtel, Geschäftsführer der Theresienklinik Bad Krozingen und langjährige Chef des Bundesverbands Pflegemanagement, leitet den Gründungsausschuss der Pflegekammer Baden-Württemberg. Zum Vorstand gehören außerdem Anne-Kathrin Gerhardts, Schwesternschaft des DRK, Gabriele Hönes, Liga, und Peter Koch, Pflegebündnis Mittelbaden. Zusammen mit 11 weiteren Hauptmitgliedern haben sie nun 18 Monate Zeit, um 110.000 Pflegekräfte zu überzeugen, sich zu registrieren.
- Siegfried Räbiger
am 23.07.2023
um 14:37
Kommentar wurde am 23. Juli 2023 um 14:39 editiertWird nur ein Minimalbetrag von 50 € im Jahr angesetzt, so sind dies 5,5 Mill. € bei 110.000 Pflegekräften. Damit lässt sich eine prächtige Geschäftsstelle für eine halbe Million € mit entsprechenden gut dotierten hauptamtlichen Kräften finanzieren. 5 Millionen € bei 60.000 € als Jahresgehalt für eine Pflegekraft sind 80 Pflegekräfte, die theoretisch eingestellt werden können.
Der Widerspruch erübrigt sich mit dem Tod; in NRW werden auch Rentner erfasst.