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Nicht vergessen - Stichtag ist der 22. August 2013 – ein wichtiges Datum …

  • Restmüllsäcke der "aha" -Abfallwirtschaft in der Region Hannover.
  • hochgeladen von Thomas Widemann

18.08.2013: … für die Bürger in der gesamten Region Hannover.

Bis spätestens zum 22. August 2013 müssen die ausgefüllten „Erklärungsbögen für die Erhebung der Abfallgebühren in der Region Hannover“ beim „Zweckverband der Abfallwirtschaft Region Hannover“ – kurz „aha“ vorliegen; sonst kann es teurer werden, oder der gewünschte Müllsack wird zwangsweise abgeschafft.

Die „aha“ teilte zwar im Anschreiben mit Datum vom 10. Juli 2013 mit, dass im Falle einer Fristüberschreitung oder nicht Beantwortung des selbigen, sie vom Mindesabfallvolumen von 10 Litern je Person und Woche ausgeht. Als Müllbehältnis würde dann die Tonne Standard.

Doch was passiert bei den Bürgern, die den „aha-Bogen“ fristgerecht zurücksenden; aber nicht abändern?

AHA – Bürger also aufgepasst – den Erklärungsbogen genau durchgelesen!

In diesem „aha“-Bogen sind unter den Punkten 1-4 bereits Zahlen vorgedruckt. Grundlage hierfür sind lt. „aha“ die Daten der Städte und Gemeinden. Bei Abweichungen sind daneben jeweils Kästchen für Korrekturen vorgesehen. So weit – so gut.

Unter Punkt 5 „Wie soll die Restmüllabfuhr für Ihr Grundstück zukünftig organisiert werden?“ druckte die „aha“ bereits ihre Empfehlung ein – das doppelte des Mindestabfallvolumens – also 20 Liter pro Person und Woche.

AHA – wer ggf. diese vorgedruckte Empfehlung daneben nicht abändert, zahlt also drauf.

Beispiel für einen 5-Personen-Haushalt: „aha-Empfehlung“- Auswahl-Nr. 10 = 24,60 € ; „Mindestmenge“-Auswahl-Nr. 5 = 13,35 €; jeweils für Restabfallgebühr/Monat. Mehrkosten also von 11,25 €/Monat; aufs Jahr sind das gleich 135 €. Dazu kommt in allen Fällen noch die mtl. Grundgebühr von 4,90 € pro Grundstück und 3,55 € für jede privat genutzte Wohnung.

Also ihr „Regionsbürger“ den zugesandten „aha“-Bogen genau durchgelesen, ggf. abgeändert und, vor Absenden an die „aha“, für die eigenen Unterlagen zwecks Dokumentation, das Kopieren nicht vergessen!

Tipps:
1. Wer bis heute keinen „aha“-Erklärungsbogen erhalten hat, sollte sich umgehend unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/999-1020 bei der „aha“ melden.
2. Mieter, besonders in „Kleineinheiten“, sollten Kontakt zu ihren Vermietern bezüglich des Restabfallvolumens und des Restmüllbehältnisses aufnehmen.

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2 Kommentare

> "Mieter, besonders in „Kleineinheiten“, sollten Kontakt zu ihren Vermietern bezüglich des Restabfallvolumens und des Restmüllbehältnisses aufnehmen."

Mieter haben da eh nix zu melden und müssen nehmen was aufgezwungen wird.

@ Andreas - logisch - grundsätzlich bestimmt der Vermieter die Müllentsorgungskreterien für sein Haus. Die Mieter müssen also nehmen was ihnen aufgezwungen wird. :-(

Bei kleineren Mieteinheiten, z.B. Zweifamilienhaus, kann man jedoch versuchen, mit dem Vermieter ein "Mülleinvernehmen" herzustellen.
So konnten mir bekannte Mieter in einem Haus mit zwei Wohnungen und vier Personen die empfohlene Müllmenge auf die Mindestmenge reduzieren. Fazit - pro Wohnung im Jahr über 60€ gespart. :-)

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