Rezeptfreie Naturheilmittel gleichbehandeln! - Dirk Weissleder bei meta Fackler
FDP-Bundestagskandidat Dirk Weissleder besuchte das Springer Unternehmen meta Fackler Arzneimittel GmbH, um sich über die spezifischen Fragen das Unternehmens für naturkundliche Arzneimittel und seines Marktes zu informieren. Die Geschäftsführerin, Dr. Ricarda Fackler, führte den Besucher durch das Unternehmen, seine Fertigung und die Labore. Dabei war der Kandidat insbesondere von dem hohen Stand der Qualitätssicherung beeindruckt. Jeder verarbeitete Inhaltstoff muss sich einer strengen Überprüfung unterziehen und jeder Fertigungsschritt und die Fertigprodukte wird labortechnisch überwacht. Das mittelständische Unternehmen ist auf höchstem Standard zertifiziert und muss dazu einen vergleichbaren Aufwand betreiben, wie er bei Pharma-Konzernen üblich ist.
In dem Informationsgespräch stellte Frau Dr. Fackler die Gleichbehandlung natur-heilkundlicher Arzneimittel mit den chemischen Pharmazeutika in den Mittelpunkt. Ein besonderes Anliegen ist ihr die Rückführung der rezeptfreien Natur-Arzneimittel in die Erstattungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie erläuterte, dass mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) im Jahr 2004 nicht nur die Praxis-gebühr eingeführt sondern auch alle nicht rezeptpflichtigen Arzneimittel aus der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen heraus genommen wurden. Beabsichtigt war eine Eindämmung der steigenden Arzneikosten. Erreicht wurde jedoch das Gegenteil: Die Arzneikosten stiegen von 23 Milliarden Euro bei Einführung des Gesetzes bis 2012 auf ein Rekordhoch von ca. 30 Milliarden Euro, weil vielfach auf konventionelle aber erstattungsfähige Mittel ausgewichen wird.
Dies ergibt nicht nur aus medizinischer Sicht keinen Sinn auch betriebswirtschaftlich erscheint es paradox, die oft preiswerteren beziehungsweise mit weniger Nebenwirkungen behaftet Natur-Arzneimittel durch erstattungsfähige chemische Pharmaka zu ersetzen die aufgrund einer höheren Risikobewertung rezeptpflichtig sind. Die Ausgrenzung verschreibungsfreier Arzneimittel aus dem gesetzlichen Leistungskatalog betrifft nahezu alle Verordnungen der homöopathischen, anthroposophischen und pflanzlichen Arzneimittel. Diese Entwicklung brachte einen Absatzrückgang bei den biopharmazeutischen Herstellern, bei denen es sich überwiegend um kleinere, mittelständische Unternehmen handelt, die noch von Inhabern geführt werden. Folge dieser negativen Entwicklung seien teilweise Produkt-Verteuerung oder auch Einstellung der Produktion bestimmter Produkte gewesen. Damit gehen in Deutschland, das als „Wiege der Homöopathie“ gilt, eine Vielzahl eben dieser Mittel verloren.
Dirk Weissleder betonte, die FDP schätze die Naturheilkunde als sinnvolle Ergän-zung zur Schulmedizin. Patient und Therapeut müssten die Möglichkeit haben, auch weiterhin Naturheilmittel einzusetzen. Häufig handele es sich um mildere Mittel, die gut akzeptiert würden gerade wegen ihrer geringeren Nebenwirkungen. Die FDP habe deshalb auch immer die Besonderheiten dieser Arzneimittel sowohl im Hinblick auf krankenversicherungsrechtliche als auch arzneimittelrechtliche Fragen berücksichtigt.
Die von der damaligen rot-grünen Regierung vorgenommenen Leistungskürzungen wurden von der FDP nie unterstützt. Nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – auch Naturheilmittel - seien häufig bewährte Medikamente, die wegen ihrer Unbe-denklich nicht der Verschreibungspflicht unterliegen aber wegen ihrer guten Verträglichkeit als Therapieoption sehr wichtig seien. In dieser Legislaturperiode habe die Regierung unter einem liberalen Gesundheitsminister die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in vielen Bereichen wieder ausgebaut. Dies betreffe auch den Bereich der nichtverschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel. Die FDP werde auch künftig alles unterstützen, was der Wahlfreiheit und Eigenverantwortung von Patient und Therapeut diene.