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Quo vadis, Springe ?

Stetig wächst sie heran, die Biogasanlage am Schwarzen Koppelweg in Springe, und eine einzigartige Kultur- und Naturlandschaft wird für immer preisgegeben und zerstört.
Ehrgeizig wird das Projekt vorangetrieben, ohne zu begreifen, daß eine Riesenchance für die zukünftige Entwicklung dieser Stadt vertan wurde.
Und so bleiben Fragen.
Fragen um deren Antworten wir als Interessengemeinschaft bei den zuständigen Stellen gebeten haben. Antworten haben wir bekommen, mehr oder weniger.
Um einen uneingeschränkten Informationsfluß zu gewährleisten, hat sich die IG entschlossen, aus aktuellem Anlaß, alle Fragen und Antworten interessierten Bürgern auf diesem Forum zur Verfügung zu stellen.

Aber lesen Sie selbst.

IG: Sehr geehrter Herr Aden,
der Bau der Biogasanlage macht Fortschritte. Allerdings gibt es noch eine Reihe ungeklärter Fragen, die Antworten suchen. Da Sie maßgeblich an dem Zustandekommen der Biogasanlage beteiligt waren und auch noch sind, bitten wir Sie, nachfolgende Fragen vollständig zu beantworten.

1. Stadtrat: Sehr geehrter Herr Lange-Gandyra,
herzlichen Dank für Ihren umfangreichen Fragenkatalog und Ihre weiterhin kritisch-konstruktive Begleitung der Maßnahme „Biogasanlage“, auch nachdem der Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan mit Erklärung vom 7. August zurück gezogen wurde.
IG: Eine Fehleinschätzung des Gerichts führte zu dieser Entscheidung.
Die Rücknahme bleibt daher eher ein Akt der Vernunft, um allen Beteiligten weitere Kosten zu ersparen.

1. Stadtrat: Weil Sie möglicherweise von falschen Voraussetzungen ausgehen, richten Sie Fragen an mich, die ich Ihnen leider nicht alle beantworten kann. Ich bin verantwortlich für das ordnungsgemäße Zustandekommen des Bebauungsplanes Nr. 81 „Biogasanlage südlich Schwarzer Koppelweg“. An der baulichen Realisierung und den nachfolgenden Betrieb der Anlage hat die Stadt Springe keinen Anteil. Eine Reihe von Fragen sollten Sie deshalb direkt an den Bauherren der Anlage, den Betreiber der BHKWe oder den Realverband Springe richten.
IG: Ist die Stadt Springe nicht Mehrheitseigner der Stadtwerke, und nicht auch Mitglied im Realverband ?

IG: Darüber hinaus ist nach wie vor unklar, wie die Stadt Springe mit den Straßenschäden im Alten Lande und in der Harmsmühlenstraße umgehen wird. Die ohnehin schon während des Umleitungsverkehrs im Zuge des Ausbaus der B 217 entstandenen Risse in der Fahrbahndecke im Alten Lande sind durch den Schwerlastverkehr der Silagetransporte im letzten Jahr sowie durch den Schwerlastverkehr mit Baustoffen für die Biogasanlage weiter gewachsen. Wer haftet für diese Schäden, was wird getan, weitere Schäden zu verhindern?
1. Stadtrat: Sofern an öffentlichen Straße Schäden entstehen, werden diese nach Dringlichkeit und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel repariert. Besondere, ausschließlich der in Bau befindlichen Biogasanlage zuzuordnenden Straßenschäden konnten wir bislang nicht feststellen. Für die durch den Gemeingebrauch einer Straße entstehenden Schäden haftet die Allgemeinheit.

IG: Nach dem derzeitigen Zustand der Straßen beurteilend, dürfte in spätestens 2-3 Jahren umfangreiche Instandsetzungarbeiten nötig sein. Werden entsprechende Mittel im kommenden Haushalten vorgesehen?

IG: Überdies ist zu bemängeln, dass die Zufahrt zur Biogasanlage im Bruche nicht ausreichend befestigt ist, sodass eine erhebliche, aber nicht hinnehmbare Staubentwicklung und Staubbelästigung Bewohner und Spaziergänger beeinträchtigen. Ist davon auszugehen, das dieser Weg noch vor der nächsten Maisernte befestigt wird?
1. Stadtrat: Die Zufahrt zur Biogasanlage ist eine private Wegeparzelle des Realverbandes.
IG: Im städtebaulichen Vertrag ist vereinbart, daß der Betreiber für die Instandsetzung dieses Weges zuständig ist, wird dieser in die Verpflichtung genommen ?

1. Die Bioenergie Springe ist nicht mehr Betreiber des Anlagen-BHKW. Sind die Stadtwerke Springe als neuer Eigentümer in die Verpflichtungen der Wärmenutzung laut Städtebaulichen Vertrag eingetreten?
1. Stadtrat: Vertragspartner hinsichtlich des Städtebaulichen Vertrages ist nach wie vor die Bioenergie Springe GmbH. Es ist sichergestellt, dass Pflichten des Städtebaulichen Vertrages, die das BHKW und die Wärmeerzeugung betreffen, durch die Stadtwerke beachtet werden.
IG: Wie wird das sichergestellt?

2. Wenn nein, warum nicht?
1. Stadtrat: -

3. Es wird behauptet, dass das Hallenbad mit Wärme aus dem Anlagen-BHKW der Biogasanlage beliefert werden soll. Ist das richtig?
1. Stadtrat: Nein

4. Dem Vernehmen nach wird das Blockhheizkraftwerk im Hallenbad für Biogasbetrieb aufwendig umgerüstet. Soll das Hallenbad künftig mit Methangas aus der Biogasanlage beliefert werden?
1. Stadtrat: Der private Betreiber des BHKW im Hallenbad Springe wird Biogas aus der Biogasanlage südlich Schwarzer Koppelweg erhalten und rüstet für diesen Zweck das bestehende Pflanzenöl-BHKW für den Betrieb mit Biogas um.
5. Wer wäre dann der Lieferant: die Bioenergie Springe oder die Stadtwerke?
1. Stadtrat: Die Bioenergie Springe GmbH
6. Liegt der Verrechnungspreis für das Methangas, dass die Bioenergie Springe an die Stadtwerke bzw. an die Stadt liefert über oder unter dem Beschaffungspreis von Erdgas aus dem öffentlichen Netz?
Stadtwerke: Die Stadt Springe bezieht kein Biogas von der Biogasanlage.
IG: Die Stadtwerke als Betreiber der beiden BHKW`s beziehen durchaus Methangas von der Biogasanlage. Will man mit dieser Antwort die Bürger für dumm verkaufen?
Der Preis für Methangas liegt derzeit über den marktüblichen Preis für Erdgas.
Ist das wirtschaftlich vertretbar?

7. Da die Stadtwerke nunmehr Betreiber des Anlagen-BHKW sind, verfügt die Bioenergie Springe nicht mehr über eine Eigenbedarfsversorgung mit Strom und Wärme. Sind die Stadtwerke Springe nun Wärme- und Stromlieferant für die Bioenergie Springe?
Stadtwerke:Die Bioenergie Springe GmbH kann als privatrechtliches Unternehmen den Stromlieferanten frei wählen. Zur Zeit sind die Stadtwerke Springe der Stromlieferant. Die für die Biogasproduktion in der Biogasanlage benötigte Wärme liefern die Stadtwerke Springe. IG: um diese zu erzeugen, beziehen die Stadtwerke Biogas aus der Anlage, oder nicht ?

8. Erfolgt die Strom- und Wärmelieferung an die Bioenergie Springe zu marktüblichen Preisen?
Stadtwerke:Zu Vertragsdaten und Zahlen können wir aus Wettbewerbsgründen keine Aussage treffen.

9. Wie hoch sind die Vergütungen?
Stadtwerke:Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Wettbewerbsgründen keine Aussage machen können.
Laut städtebaulichem Vertrag sollte die Leistungserhöhung des BHKW`s auf der Anlage nur möglich sein, wenn eine entsprechende Wärmenutzung nachgewiesen ist. Gibt es diesen Nachweis und wo ist der hinterlegt?
1. Stadtrat: Eine Leistungserhöhung erfolgt erst, wenn entsprechend des Städtebaulichen Vertrages auch eine Abnahme der erzeugten Wärme in ausreichendem Maß gesichert ist.

10. Im Falle, dass der Nachweis der nachhaltigen Wärmenutzung nicht erbracht ist, wird das Anlagen-BHKW dann nur mit reduzierter Leistung betrieben?
1. Stadtrat: Ja
IG: Wie soll das kontrolliert werden ?

11. Dem Vernehmen nach sollen Bauvoranfragen für Schweinemast, Geflügelmast und für Sauenställe im Einzugsbereich der Biogasanlage vorliegen. Ist geplant, diese Ställe mit Prozesswärme aus dem Anlagen-BHKW zu beliefern?
1. Stadtrat: Von Bauvoranfragen für Schweinemast-, Geflügelmast- oder für Sauenställe im unmittelbaren Einzugsbereich Biogasanlage, so dass sie mit Wärme aus dem Anlagen BHKW beliefert werden könnten, ist hier nichts bekannt.

12. Oder ist geplant, die Überschusswärme aus dem Anlagen-BHKW für eine Klärschlammtrocknung einzusetzen?
1. Stadtrat: Nein
13. Können private Abnehmer auch mit der BHKW-Abwärme beliefert werden?
1. Stadtrat: grundsätzlich ja, wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke, um zu klären, ob Sie einen Anschluss erhalten können.

14. Wie viel der Jahresproduktion an Abwärme wird der Blutspendedienst vom BHKW an der Wolfgang-Maguerre-Allee abnehmen?
1. Stadtrat: Mehr als nach dem Städtebaulichen Vertrag gefordert ist.

15. Soll der Blutspendedienst mit Prozesswärme – also rund um die Uhr – beliefert werden?
Stadtwerke:Ja, die Wärmelieferung erfolgt ständig.
16. Oder ist lediglich vorgesehen, den Blutspendedienst mit gewöhnlicher Heizwärme zu beliefern?
Stadtwerke: Heizwärme kann bei Bedarf grundsätzlich auch als Prozesswärme genutzt werden.
IG: Klimafreundlich und effizient ist die Nutzung der Abwärme aus Blockheizkraftwerken nur, wenn die produzierte Wärme kontinuierlich als Prozeßwärme genutzt wird. Dieses dürfte beim Blutspendedienst nicht der Fall sein. Was macht der Blutspendedienst mit der Wärme im Sommer?

17. Was kostet den Blutspendedienst die Wärme pro Kilowattstunde?
Stadtwerke:Dazu können wir aus Vertrags- und Wettbewerbsgründen leider keine Angaben machen.

19. (ergänzend): Es ist üblich Lieferverträge von Gas oder Wärme öffentlich auszuschreiben. Sind die beabsichtigten Gaslieferverträge an das Hallenbad, nach Umrüstung des dortigen BHKW`s und die Wärmelieferung der Stadtwerke an die Bioenergie Springe, zur Prozesswärme- und Stromversorgung für die Biogasanlage öffentlich
ausgeschrieben worden ?

Stadtwerke:In die Wärmelieferung an das Hallenbad sind die Stadtwerke Springe nicht involviert. Die Bioenergie Springe GmbH ist nicht verpflichtet ihren Wärme- und Strombezug öffentlich auszuschreiben. Als privatrechtliches Unternehmen kann sie den Anbieter frei wählen.
IG: Das beantwortet nur den letzten Teil der Frage. Die Stadt als Betreiber des Hallenbades ist durchaus verpflichtet, im Sinne des Wettbewerbsrechts, solche Leistungen öffentlich auszuschreiben.

Schließlich: Die Biogasanlage ist für eine Gasproduktion in Höhe von 1,3 Megawatt ausgelegt.
Biogasanlagen sind für den Wechsellastbetrieb ungeeignet, sie arbeiten also immer mit voller Produktionsleistung.
Mit anderen Worten: die beiden 527 kW BHKW sowie das Schwimmbad-BHKW lasten bei Vollastbetrieb die Gasproduktion der Biogasanlage aus. Es stellt sich also die Frage, wo die Abwärme insbesondere aus dem Biogasanlagen-BHKW bleibt.
Der Wärmebedarf für Fermenter, Nachgärer und Gärrestebehälter macht nicht einmal die Hälfte der Abwärme des Anlagen-BHKW aus. Würde das Anlagen-BHKW stets bei voller Leistung laufen, wird Wärme an die Umwelt entlassen, statt sie, wie im Städtebaulichden Vertrag festgelegt, zu nutzen.
Da bislang noch nicht die Rede von einem Mikrofernwärmesystem zwischen Anlagen-BHKW und irgendwo die Rede war, dürfte es nur mit der Leistung betrieben werden, wie eine Abwärmenutzung nachgewiesen werden kann, daß hat uns Herr Aden bestätigt.
Im Falle, dass dieses BHKW mit reduzierter Leistung betrieben werden soll, um dem Städtebaulichen Vertrag zu genügen, wer nimmt in dem Fall das überschüssige Gas ab, oder soll es abgefackelt werden?

Stadtwerke: Die Biogasproduktion wird dem Gasbedarf angepasst. Überschüssiges Biogas fällt nicht an.

IG: Die Investoren der Biogasanlage, und die Stadtwerke als Investor und Betreiber der Blockheizkraftwerke haben ein pekunäres Interesse an schnellem Profit.
Es fällt dem Bürger schwer zu glauben, daß man freiwillig auf Vergütungen verzichtet, weil das BHKW nur mit reduzierter Leistung betrieben wird, obwohl technisch eine doppelt so große Leistung möglich ist.
Wie soll das kontrolliert werden?
Das „Modell der Zukunft“ war, ist und bleibt eine Mogelpackung.

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