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Neuregelung Straßenausbaubeiträge ist verfassungswidrig.

Ein unabhängiges Gutachten des parlamentarischen Beratungs- und Gutacherdienstes des Landtags von Nordrhein-Westfalen kommt zu dem Ergebnis:

Der Gesetzentwurf der Landesregierung stellt konnexitätsrelevante Aufgabenübertragungen dar. Das bedeutet: Durch dieses Gesetz überträgt die Landesregierung den Städten und Gemeinden in NRW neue Aufgaben bzw. setzt neue qualitative Standards.
Nach den Regelungen, die sich aus Art. 78 der Landesverfassung und dem Konnexitätsausführungsgesetz ergeben, muss die Landesregierung in diesen Fällen eine Prognose anstellen, wie groß der durch die Neuregelung anfallende Aufwand bei den Kommunen sein wird (Kostenfolgeabschätzung). Die Landesregierung hat bisher immer bestritten, dass den Kommunen Mehraufwand entsteht. Für die eigene Arbeit hat man sich selbst jedoch jährlich 1,25 Millionen Euro im Haushalt gegönnt.Es ist auch keine Kostenfolgeabschätzung vorgelegt worden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung verstößt damit gegen die Regelungen in Art. 78 Abs. 3 der Landesverfassung und dem Konnexitätsausführungsgesetzes.

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