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Kritische Fragen & Antworten zur Biogasanlage Springe

  • ... Natur und Kultur sind kostbare Güter - sie sind nur begrenzt belastbar ...
  • hochgeladen von Friedrich Schröder

„Bau der Biogasanlage beginnt“: Diese Schlagzeile schreckte die Springer Bürger auf. Diese Woche sollen die Baumaschinen anrücken. Es wird der Anschein erweckt, alles sei in trockenen Tüchern. Doch der Bebauungsplan 81 steht nach wie vor in der Kritik. Ein direkt Betroffener hat mit Unterstützung der IG Schwarzer Koppelweg ein Normenkontrollverfahren auf den Weg gebracht. Damit einhergehend ist ein Eilantrag gestellt worden, den B-Plan 81 auszusetzen, bis seine Rechtmäßigkeit nachgewiesen ist.

Unterdessen sind bei der IG Schwarzer Koppelweg viele Fragen von Bürgern zu dem Gesamtkomplex aufgelaufen. Das waren überwiegend Fragen, die nicht zuletzt auch durch die Medienberichterstattung aufgeworfen worden waren. Auf die wichtigsten Fragen versuchen die Sprecher der IG Schwarzer Koppelweg, Mathias Lange-Gandyra und Olaf Klemm, in einem Interview Antworten zu geben.

Ist es richtig, dass mit dem Bau der Biogasanlage Schwarzer Koppelweg begonnen werden kann?

Im Prinzip ja! Die Biogasanlage mit dem 250 kWel BHKW ist im Dezember letzten Jahres so wie beantragt genehmigt worden.

Warum wurde damals nicht gleich angefangen zu bauen?

Weil erst der Bebauungsplan veröffentlicht werden musste und Widersprüche gegen die Baugenehmigung beim Gewerbeaufsichtsamt Hannover (GAA) eingereicht worden waren.

Was hat die Investoren abgehalten, dennoch nicht mit dem Bau zu beginnen, obwohl ein Sofortvollzug genehmigt war?

Die Investoren können rechnen. Das unterdessen angestrengte Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg könnte der Bauabsicht einen Strich durch die Rechnung machen. Das kann die Investoren teuer zu stehen kommen.

Warum?

Sollte das OVG die Planungsmängel der Stadt als gravierend erachten, könnte das die Aussetzung des B-Plans 81 zur Folge haben. Bis dahin getätigte Investition wären also zunächst in den Sand gesetzt. Der Baubeginn ohne Gerichtsentscheid birgt also erhebliche finanzielle Risiken für die Investoren.

Welche BHKW sind genehmigt?

Das Satellitenblockheizkraftwerk mit 527 kWel an der Wolfgang-Marguerre-Allee.

Was ist mit dem BHKW auf dem Biogasgelände?

Auf dem Baugelände ist von den Investoren ein baugleiches BHKW ohne Genehmigung aufgestellt worden. Dagegen wird die IG Schwarzer Koppelweg vorgehen und Widerspruch eingelegen, falls das GAA die Genehmigung erteilen sollte. Denn von diesem BHKW würden zusätzliche Emissionen ausgehen, die allerdings bestritten werden.

Es wird gesagt, dass dieses BHKW nicht mehr der BioEnergie Springe GmbH & Co. KG gehört. Stimmt das?

Das ist richtig. Wie das BHKW an der Wolfgang-Marguerre-Allee gehört dieses BHKW nun den Stadtwerken, die es auch betreiben wollen. Die Genehmigung hierfür ist beantragt.

Wann wurde das entschieden?

Laut Aussage des AR-Vorsitzenden der Stadtwerke Springe wurde dieses zehn Tage vor der Ratssitzung am 29. September 2011, in der der B-Plan 81 beschlossen wurde, geplant und mit dem Gewerbeaufsichtsamt besprochen.

Wurde diese gravierende Änderung noch in der Ratssitzung besprochen?

Nach unserem Kenntnisstand nicht, selbst in der noch kurzfristig erstellten Tischvorlage zum Beschluss des B-Plans 81 fand sich kein Hinweis auf die rechtliche Problematik.

Warum ein größeres Anlagen-BHKW?

Es besteht Grund zu der Annahme, dass eine Erweiterung der Gasproduktionsanlage ins Auge gefasst ist. Das wäre ohne Probleme möglich, wenn man auf die Fahrsilos innerhalb der Baugrenzen verzichtet. Dann ist Platz, die Anlagenkapazität mindestens zu verdoppeln. Zusätzliche Fermenter und Gärrestebehälter brauchen Wärme, die das kleinere BHKW nicht hätte liefern können.

Aber die Substrate zum Betrieb müssen doch vorgehalten werden?

Das ist richtig. Doch die Biogasanlage kann auch nach Bedarf „gefüttert“ werden. Gülle und Maissubstrat können auch „Just in Time“ antransportiert werden – sie lagern eben bei den Gülle- oder Maissilageproduzenten.

Die IG Schwarzer Koppelweg ließ ein Rechtsgutachten zum B-Plan 81 erstellen. Ist das richtig?

Ja! Im Rechtsgutachten sind erhebliche Mängel am B-Plan 81 festgehalten. Dieses Gutachten wurde der Stadt zur Verfügung gestellt.

Mit welcher Konsequenz?

Die Stadt ihrerseits veranlasste ein Gegengutachten, das unter dem Deckel gehalten worden ist. Dieses Gutachten, das uns vorliegt, attestierte dem B-Plan 81 erhebliche Risiken, die die Durchsetzbarkeit des Bebauungsplans gefährden könnten.

Warum wurde der B-Plan 81 nach seinem Aufstellungsbeschluss Monate zurückgehalten?

Der Trick war möglicherweise, ihn auf diese Weise in Verbindung mit der Erteilung der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Biogasanlage einer juristischen Würdigung zu entziehen.

Wie geht die Politik mit dieser Tatsache um?

Das entzieht sich unserer Kenntnis. Aber es darf davon ausgegangen werden, dass die Ratsentscheidung zum B-Plan 81 möglicherweise anders ausgefallen wäre.

Wurden im Städtebaulichen Vertrag nicht auch Ausbaustufen festgelegt?

Ja! Die erste Stufe war mit 775 kWel festgelegt. In einer späteren, zweiten Ausbaustufe sollte die Kapazität auf höchstens 1.300 kWel ausgebaut werden. Allerdings nur, wenn mindestens 55 Prozent der BHKW-Abwärme vertraglich genutzt werden. Bislang ist nur die Blutbank potenzieller Abnehmer eines Teils der Abwärme; das Regionskrankenhaus verfolgt ein eigenes Energiekonzept.

Sind die Auflagen des Städtebaulichen Vertrags erfüllt?

Entschieden nein! Schon jetzt ist die endgültige Ausbaustufe fast erreicht. Da aber für die zweite Ausbaustufe noch keine Wärmenutzung nachgewiesen worden ist, also nur spekuliert wird, wer als sogenannte Wärmesenke angeschlossen werden kann, dürfte dieser Stand der Anlagenkonstellation nicht den Grundlagen des städtebaulichen Vertrages entsprechen.

Wer muss diese Wärmenutzung nachweisen?

Als Betreiber der beiden BHKW`s müssen die Stadtwerke Springe die Wärme „an den Mann“ bringen; das dürfte ein langwieriger Prozess sein.

Nun zur Umwelt. Es gibt Probleme mit den Feldsilos am Bruche. Sind die abgestellt?

Nein, die Situation scheint sich derzeit eher zu verschärfen. Verrottungssäfte aus den Silos gelangten in den Boden und über Drains in Gräben, die in Verbindung mit der renaturierten Haller stehen. Abwasserpilze wurden festgestellt. Das ist von der unteren Wasserbehörde bestätigt worden.

Was heißt das konkret?

Das Vorkommen des Abwasserpilzes gilt als Merkmal für die Gewässergüte. In diesem Fall ist die Qualität dieses Bachlaufs in der Gewässergüte zwischen III und V einzuordnen, also zwischen „stark verschmutzt und ökologisch zerstört“. Die Anlage ist noch nicht einmal gebaut und schon beginnt der Frevel an der Natur.

Was wurde unternommen?

Man hat die Drainagerohre provisorisch verschlossen. Es ist daher eine Frage der Zeit, bis weitere Gärsäfte wieder in die Gräben gelangen.

Rettet Biogas das Klima?

Es ist hinlänglich bekannt, dass die Energieerzeugung aus Biogas ernsthafte negative Folgen für die Landwirtschaft, die Biodiversität, die Trinkwasserqualität und Trinkwasserversorgung hat. Überdies leistet Biogas keinen graduellen Beitrag zur CO2-Minderung, sondern ihre Nutzung fördert auf anderem Weg den Treibhauseffekt.

Braucht die IG Schwarzer Koppelweg Unterstützung?

Ganz sicher. Wir würden uns freuen, wenn unsere IG von mehr Springer Bürgern getragen und unterstützt würde. Etwa so, wie in Bad Münder bei der Organisation des Widerstands gegen die Aschedeponie im Steinbruch Hamelspringe.

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1 Kommentar

Drei interessante Fragen bleiben in obiger Liste offen:
1) Auf welcher Trasse sollen die Versorgungsfahrten mit den vielen schwer beladenen LKW geführt werden?
2) Ist die Trasse für den Schwerlast überhaupt baulich geeignet?
Zur Erinnerung: Bei der Sanierung der Bürgermeister-Peters-Strasse wurde überraschend festgestellt, dass die Unterkofferung der Strasse nicht annähernd den Erwartungen entsprach. Hier war nur ein ehemaliger Feldweg befestigt worden. Also musste kostenmässig überraschend nachgebessert werden. (NDZ 17.10.2011)
3) Wer trägt die Kosten der notwendigen Sanierung(en)?
Grundsätzlich gilt, das die Anlieger beteiligt werden. Das ist für eine Durchgangsstrasse anders, als für eine andere Strasse. Es sind auch Interessen zu berücksichten. Also viel Spielraum, wenn es gilt die klamme Springer Stadtkasse zu schonen, so man eine ähnliche "überraschende" Entdeckung macht, wie an o.g. Strasse.
Zum Glück wohne ich da nicht und muss mir keine Sorgen machen. Aber als eventuell betroffener Eigentümer würde ich die Stadt um eine verbindliche Auskunft bitten. Eine Antwort könnte schnell und sauber kommen, wenn der Punkt geklärt worden ist. Und wenns schwammig ausfällt, oder dauert, dann wäre es an der Zeit sich Sorgen zu machen.
Man stelle sich nur vor, nach wenigen Jahren ist das Problem da und die dann Verantwortlichen zeigen mit dem Finger auf die ehemals Verantwortlichen und halten schulterzuckend die Hand auf....

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